Grünabfälle werden getrennt nach den Abfallarten krautig/grasiger und holziger Grünabfall gesammelt.
Auf den Grünabfallsammelplätzen, Wertstoffhöfen mit Grünabfallannahme und den Entsorgungszentren können ab 2023 Grünabfälle von privaten Haushalten bis 5 m³ pro Anlieferung gebührenfrei angeliefert werden. Für Grünabfälle aus Gewerbe und Einrichtungen anderer Herkunftsbereiche werden grundsätzlich Gebühren erhoben (7,57 €/m³).
Bei der zweimal jährlich stattfindenden Straßensammlung im Frühjahr und Herbst können holzige Grünabfälle zur Abholung bereitgestellt werden. Der Grünabfall muss handlich gebündelt sein, dabei ist die Verwendung von Draht oder Kunststoffschnur untersagt; beim Grünabfall darf eine Länge von 1,5 m und ein Durchmesser von 10 cm nicht überschritten werden.
Die Sammeltermine werden rechtzeitig bekanntgeben.