Grünabfälle werden getrennt nach den Abfallarten krautig/grasiger und holziger Grünabfall gesammelt.
Auf den Grünabfallsammelplätzen, Wertstoffhöfen mit Grünabfallannahme und den Entsorgungszentren können ab 2023 Grünabfälle von privaten Haushalten bis 5 m³ pro Anlieferung gebührenfrei angeliefert werden. Für Grünabfälle aus Gewerbe und Einrichtungen anderer Herkunftsbereiche werden grundsätzlich Gebühren erhoben (7,57 €/m³).
Bei der zweimal jährlich stattfindenden Straßensammlung im Frühjahr und im Herbst können holzige Grünabfälle zur Abholung bereitgestellt werden. Der Grünabfall muss handlich gebündelt sein, dabei ist die Verwendung von Draht oder Kunststoffschnur untersagt; beim Grünabfall darf eine Länge von 1,5 m und ein Durchmesser von 10 cm nicht überschritten werden.
Die Sammeltermine werden rechtzeitig bekanntgeben.
>> Mehr dazu im Merkblatt Straßensammlung Baum- und Heckenschnitt (holzige Grünabfälle)
Im Frühjahr und Sommer sorgen die Raupen des Buchsbaumzünslers für Fraßschäden an Buchsbaumpflanzen. Für den fachgerechten Umgang mit dem betroffenen Grüngut gibt es aus Sicht der Abfallwirtschaft einiges zu beachten: Befallene Pflanzen dürfen nicht in der Biotonne oder auf den Grüngutsammelplätzen entsorgt werden, sondern nur gut verpackt im Restmüll.
>> Mehr dazu im Infoblatt zum Umgang mit dem Buchsbaumzünsler