StartAbfall-Info: Abfallarten:

Problemstoffe

Sobald die Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltgefährdend sein können.
 

Problemstoffe

 

Für Problemstoffe gibt es zwei Entsorgungswege: 

 

  • Annahmetermine 1x im Quartal in den Entsorgungszentren (Standorte).
  • Sammeltour im Herbst. Die Termine werden auch in den Mitteilungsblättern bekannt gegeben.

Dabei werden alle Gemeinden und Ortsteile vom Schadstoffmobil angefahren. Es nimmt kostenlos alle Abfälle mit, die Boden, Luft und Wasser stark verunreinigen und besonders gesundheitsgefährlich sein können. 

 

Als Problemstoffe abgegeben werden können:

  • Abflussreiniger
  •  Altfarben (flüssig, lösungsmittelhaltig)
  •  Altöl verunreinigt (z.B. Heizöl, Kraftstoffe, Öl-Wasser-Gemisch, kein Ablassöl aus Ölwechsel)
  • Starterbatterien
  • Bremsflüssigkeit
  • Chemikalien
  • Desinfektionsmittel
  • Fotochemie
  • Feuerlöscher
  • Haushaltsreiniger
  • Holzschutzmittel
  • Kleber (lösemittelhaltig)
  • Kleinkondensatoren (PCB-haltig)
  • Kühlflüssigkeit
  • Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Farben, Lacke und andere Stoffe
  • Pflanzenschutzmittel
  • Reinigungsmittel
  • Säuren und Laugen
  • Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Spraydosen (nicht restentleert)
  • Thermometer und andere quecksilberhaltige Abfälle
  • Unkrautvernichter
  • Verdünnung.
    Auch nicht ausgehärtete lösungsmittelhaltige Altfarben und Klebstoffe müssen beim Problemstoffmobil abgegeben werden.

 

Keine Problemstoffe bzw. nicht zur Annahme vorgesehen sind u.a.:
 

• Ablassöl aus Ölwechsel u.ä. (Rückgabe über den Handel)
​• Altfarben, z.B. Dispersionsfarben lösungsmittelfrei (eingetrocknet oder mithilfe von Sägemehl o.ä. verfestigt in den Restmüll oder Sperrmüll)

• Asbest (Deponien Litzholz, Ehingen, und Unter Kaltenbuch, Laichingen)
• Elektrokleingeräte (Abgabe im Entsorgungszentrum und Wertstoffhof)
• Fahrrad-Akkus und Lithiumbatterien aus Photovoltaik-Speichern (Rückgabe über den Handel)
• Gasflaschen (Rückgabe über den Handel)
• Gefährliche und explosive Stoffe wie Munition und Feuerwerkskörper (Meldung an die Waffenrechtsstelle des Landratsamts, E-Mail: waffen@alb-donau-kreis.de / Tel. 0731/185-1647)
• Halogenlampen und konventionelle Glühbirnen (in den Restmüll)
• Infektiöse Abfälle und Medikamente (in den Restmüll).
• Katalysatoren (spezialisierte Verwerter)
• Glaswolle, Steinwolle, künstliche Mineralfasern (Deponie Litzholz)
• Reifen (Rückgabe über den Handel und in kleinen Mengen im Entsorgungszentrum)
• Tierkadaver (private Entsorger)

Die Abfälle sollten möglichst im Originalbehälter und mit eindeutiger Kennzeichnung an die Sammelstelle gebracht werden.

 

Unverschlossene oder defekte Behälter sowie Behälter mit unbekanntem Inhalt werden abgelehnt.

 

Unterschiedliche Flüssigkeiten dürfen nicht vermischt werden. 

 

Die Behälter dürfen ein Gewicht von 25 Kilogramm nicht überschreiten. Die Anlieferungsmenge beschränkt sich auf ein Gesamtgewicht von 60 kg und ein Gesamtvolumen von 60 Litern.

 

Aus Sicherheitsgründen dürfen Problemabfälle nicht vor Ankunft des Sammelfahrzeugs an der Sammelstelle deponiert und müssen dem Personal direkt übergeben werden.

 

>> Infos zur Problemstoffsammlung herunterladen

 

Gebühren

Übersicht der Kostenstruktur für die Abfallentsorgung im Alb-Donau-Kreis.

Standorte

Hier finden Sie die Entsorgungsstandorte im Alb-Donau-Kreis.