Die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis bietet für Sperrmüll ab 2023 zwei verschiedene Entsorgungswege an: die Abholung und die Selbstanlieferung bei einem der Entsorgungszentren. So können Sie Ihren Sperrmüll bedarfsgerecht entsorgen.
Gebührenfrei
1 x pro Jahr Abholung auf Abruf aus privaten Haushalten (ab 2023) (nicht ins Folgejahr übertragbar, entscheidend ist Datum der Anmeldung). Die Anmeldung muss mindestens 5 Arbeitstage vor dem nächstverfügbaren Abholtermin liegen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Abholtermin besteht nicht.
Terminanmeldung unter Tel. 0731 / 185-3333 oder über das Online-Bürgerportal (Kunden-Login auch auf der Startseite dieser Homepage, die Zugangsdaten wurden im November mit dem gedruckten Abfallkalender an die Haushalte verschickt)
Alternativ: Anlieferung auf dem Entsorgungszentrum 1 x pro Jahr (ab 2023) Es ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass die kostenlose Sperrmüllsammlung noch nicht in Anspruch genommen wurde. Vor Ort wird deshalb der QR-Code des Abfallgebührenbescheids eingelesen.
Gegen Gebühr
Weitere Informationen zu den Gebühren
Bereitstellung
Sperrmüll ist getrennt nach den drei Sperrmüllarten bereitzustellen:
- Restsperrmüll (z.B. Teppiche, Polstermöbel, sonstige Materialverbünde),
- Altholz Kategorien A I – A III (z.B. Holzmöbel) und
- Metall/Elektrogroßgeräte
Die Menge darf je Fraktion eine haushaltsübliche Menge von 5 m³ nicht überschreiten. Stehen Mehrmengen bereit, gelten diese als angemeldet und werden in Rechnung gestellt.
Nicht als haushaltsüblich gilt Sperrmüll, der aus Haushaltsauflösungen stammt oder Baustellenabfälle.
Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 80 kg nicht überschreiten und nicht länger als 2,0 m und breiter als 1,5 m sein.
Vollservice Sperrmüll:
Der Sperrmüll wird bei Bedarf zerlegt und aus den Räumen des Nutzers zum Sammelfahrzeug gebracht. Je angefangene 15 Minuten wird eine Zusatzgebühr von 27,56 € erhoben.