Wieviel passt in die neuen Abfallbehälter? Einige Bürger haben bei der 40-l-Tonne eine Abweichung vom Nennvolumen reklamiert. Dazu ein paar Hintergründe:
Für die Größe der Abfallbehälter gilt eine europaweite Norm, die DIN EN 840. Sie lässt eine Abweichung von plus/minus 10 Prozent bei der Behältergröße zu. Das heißt, bei einem Behälter mit dem Nennvolumen 40 Liter kann das Volumen 10 % nach oben oder unten abweichen, was rechtlich zulässig ist. Wichtig ist, das Volumen im Deckel mit zu berücksichtigen, das führt bei Selbstversuchen mit Wasser leicht zu Ungenauigkeiten.
Die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis hat auf die Vorgaben der Norm keinen Einfluss. Es wurden im Zuge der europaweiten Ausschreibung ca. 100.000 neue Abfallbehälter in verschiedenen Nenngrößen beim renommierten Hersteller ESE in Neuruppin bestellt. Die Behälter entsprechen der genannten Norm.
Das SKZ Prüfzentrum in Würzburg hat die im Alb-Donau-Kreis verwendeten 40-Liter Behälter (120-Liter-Behälter mit 40-Liter-Einsatz) erst vor kurzem wieder zertifiziert. Die Prüfung hat für den 40-Liter-Einsatz ein Volumen von 35 Litern festgestellt, für den Deckel ein Volumen von sechs Litern. Damit ergibt sich für diesen Behälter ein Gesamtvolumen von 41 Litern.
Wichtig zur Frage der Gebührenberechnung:
Die Abfallwirtschaft ist kein gewinnorientiertes Unternehmen, sondern darf als kommunaler Eigenbetrieb nur so viele Gebühren erheben wie für die Erfüllung der Aufgaben und zur Kostendeckung nötig sind. Spielräume für Nachlässe etc. sind dabei nicht vorgesehen und würden den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) widersprechen.
Grundlage für die Erhebung der Jahresgebühr ist zwar die Gefäßgröße des Restabfallbehälters. Allerdings werden mit ihr auch die anderen Serviceleistungen finanziert:
- Die Abfuhr von Restsperrmüll, Altholzabfuhr, Metallen und großen Elektro- und Elektronikaltgeräten und die Sonderabfuhr für Grünabfall;
- der Betrieb der Wertstoffhöfe und der Entsorgungszentren;
- die Straßensammlungen und die Container für Papierabfälle (Papier, Pappe und Kartonage) der Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis.
Die Gebühren werden also nicht literweise abgerechnet, die Nenngröße (z.B. 40-Liter-Behälter) ist lediglich eine Äquivalenzgröße, also ein ungefährer Maßstab, um die Kosten gerecht zu verteilen. Sonst müsste ja strenggenommen nicht nur das Volumen der Abfälle erfasst werden, sondern auch dessen unterschiedliche Beschaffenheit. Das ist nicht möglich. Die Rechtsprechung nennt die Beschränkung auf die Nenngröße einen zulässigen Wahrscheinlichkeitsmaßstab, der auch Unschärfen bei der Behältergröße zulässt.
Die Haushalte haben viele Möglichkeiten, ihre Gebührenrechnung zu beeinflussen. Die Auswahl an sechs Behältergrößen mit einem Nennvolumen zwischen 40 und 1.100 Litern und die freie Wahl zwischen 6 und 26 Leerungen pro Jahr soll jedem Haushalt ermöglichen, seinen bedarfsgerechten Entsorgungsplan zusammenzustellen, ohne zu viel zu bezahlen. Den Haushalten wird empfohlen, zunächst die bereits bestellten Behälter auszuprobieren. Falls jemand feststellt, dass sein Müllbehälter für sein individuelles Müllaufkommen nicht passt, kann er einen größeren bestellen und ihn dann im Gegenzug seltener zur Leerung bereitstellen.
Falls unterjährig (z.B. bei einem privaten Fest) mal etwas mehr Müll anfällt, kann man 80-l-Säcke für Mehrmengen beim Kundencenter der Abfallwirtschaft in der Karlstr. 31 in Ulm bestellen (0731/185-3333, Mail: kundenservice@aw-adk.de). Hier werden auch alle weiteren Fragen rund um die Abfallwirtschaft im Alb-Donau-Kreis beantwortet - ebenso wie auf der Homepage.
Bis Mitte Dezember sollen die neuen Müllbehälter komplett verteilt sein. Umtauschwünsche, z.B. andere Behältergrößen, werden ab 2023 entgegengenommen. Dann fällt eine Tauschgebühr in Höhe von 22,05 € an.