Leider kam es bei den geplanten Maßnahmen zu Verzögerungen im Bauablauf. Aus diesem Grund muss der Platz voraussichtlich noch bis einschließlich Freitag 17. April 2026 geschlossen bleiben.
Leider kam es bei den geplanten Maßnahmen zu Verzögerungen im Bauablauf. Aus diesem Grund muss der Platz voraussichtlich noch bis einschließlich Freitag 17. April 2026 geschlossen bleiben.
Die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis hat ihr Umweltbildungsprogramm umfassend überarbeitet und modernisiert. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig für die Themen Abfall, Ressourcenschutz und eine nachhaltige Zukunft zu sensibilisieren und ihnen zugleich das regionale Abfalltrennsystem verständlich und erlebbar zu machen.
Kostenfreie Angebote für alle Schulen
Ein besonderer Vorteil: Sämtliche Programme sind für Schulen im Alb-Donau-Kreis kostenlos. Damit soll allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen ermöglicht werden, ihr Wissen über Umweltschutz, Abfallvermeidung und richtige Abfalltrennung zu erweitern.
Spielerische Umweltbildung für Grundschulen
Für die jüngsten Umwelthelden (Klassenstufe 3 und 4) übernimmt „Manni Müllmann“ die Hauptrolle: Als sympathische Hauptfigur der neuen Umweltbildung besucht er die Grundschulen im Landkreis und nimmt die Schülerinnen und Schüler an seinem ersten Arbeitstag mit auf die Reise durch den Landkreis. Auf der gemeinsamen Fahrt, lernen er und die Schüler kindgerecht, wie Abfälle im Alb-Donau-Kreis richtig getrennt werden und warum Recycling so wichtig ist. Mit Geschichten, Mitmachaktionen und anschaulichen Beispielen wird Wissen vermittelt, das im Alltag sofort angewendet werden kann, zu Hause wie auch in der Schule.
Praxisnahe Angebote für weiterführende Schulen
Auch weiterführende Schulen im Alb-Donau-Kreis (ab Klassenstufe 5) profitieren von den neuen Bildungsangeboten. Schülerinnen und Schüler erhalten spannende Einblicke in die Praxis der Abfallwirtschaft.
Dazu gehören:
Führungen durch Entsorgungsanlagen im Landkreis, wie Entsorgungszentren, und Wertstoffhöfe.
Besichtigungen des Müllheizkraftwerks TAD Donautal wo moderne Technik zur Wärme – und Energiegewinnung aus Abfall erlebt werden kann.
Abfallbox für den Projektunterricht mit interaktiven Lernstationen zum Thema Bioabfall und Kompostierung (die Abfallbox kann eigenständig durch die Lehrkraft bei der Abfallwirtschaft ausgeliehen werden).
Die neuen Lernformate verbinden Theorie und Praxis miteinander und fördern so nachhaltiges Denken.
Ansprechpartner:
Herr André Stocker
Umweltbildung
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Alb- Donau-Kreis
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Karlstraße 31
89073 Ulm
Tel: 0731/185-3553
Montag und Donnerstag vormittags 9.00-12.00 Uhr
E-Mail: umweltbildung@aw-adk.de
Laut einer neuen EU-Richtlinie dürfen Textilabfälle seit Jahresbeginn nicht mehr in den Restmüll gegeben werden, sondern sind getrennt zu sammeln. Dies führt zu Nachfragen an die Abfallwirtschaft, ob es dadurch Änderungen bei der Entsorgung von Alttextilien gebe.
In der Praxis ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger im Alb-Donau-Kreis nichts. Die Abfallwirtschaft stellt auf den Wertstoffhöfen und Entsorgungszentren Sammelcontainer zur Verfügung, in die verwertbare Textilien eingeworfen werden können. Des Weiteren gibt es an zahlreichen Orten in den Städten und Gemeinden schon seit Jahren Altkleidercontainer von Kommunen oder gemeinnützigen Vereinen. Die Verwertung erfolgt durch zertifizierte Entsorgungsunternehmen.
Stark zerschlissene, verschmutzte oder anderweitig kontaminierte Textilien sollten weiterhin in den Restmüll gegeben werden, da diese nicht für eine Wiederverwendung oder das Recycling geeignet sind.
Die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis folgt damit einer Empfehlung des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) und der Organisation Fairwertung, dem Dachverband gemeinnütziger Organisationen, die sich für Transparenz und Nachhaltigkeit im Bereich der Erfassung, Sortierung und Verwertung von Textilen einsetzen.
Das Wichtigste auf einen Blick haben wir Ihnen in unserem Abfall-Kalender, der an alle Haushalte versendet wurde, zusammen gestellt. Damit Sie immer schnell und zügig auf die Hinweise zugreifen können, stellen wir diese auch online zur Verfügung.
Immer wieder kommt es in den Städten und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis zu Fällen von illegaler Abfallentsorgung. So werden Hausmüll und Sperrmüll unerlaubt im Wald abgelagert. Glas und Altkleider werden neben den Containern abgelegt, wenn diese voll sind. Auch weiterer Müll wird an den Containerstandorten abgestellt. Für die Beseitigung muss die Allgemeinheit aufkommen.
Dies alles sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld belegt werden.
Müll darf nur an den Stellen entsorgt werden, die dafür offiziell vorgesehen sind, also den Entsorgungsangeboten der Kreise, Städte und Gemeinden und der zuständigen Privatunternehmen. Daher ist es auch nicht erlaubt, Abfall auf dem privaten Grundstück zu lagern, ihn selbst zu verbrennen oder Glasflaschen, Altkleider und Altpapier neben den Containern abzustellen. Auch das Wegwerfen von Verpackungsmaterial oder Zigarettenresten auf der Straße ist bereits illegale Müllentsorgung.
Hier die aktuellen Bußgeldhöhen für illegale Abfallentsorgung:
Wer Fälle von illegaler Abfallentsorgung beobachtet, kann sie bei der örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde oder beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis (E-Mail: Umwelt-Arbeitsschutz@alb-donau-kreis.de) melden – mit Angaben zum Verursacher, Tatzeit/-ort sowie Beweismitteln wie Bildern und anderen Nachweisen.
Immer wieder kommt es vor, dass Gelbe Säcke schon Tage vor dem eigentlichen Abfuhrtermin am Straßenrand bereitgelegt werden. Das ist so nicht zulässig, beeinträchtigt das Straßenbild und sorgt für Probleme. Gelbe Säcke sind für eine längere Lagerung im Freien nicht ausgelegt, sie können durch Wind und Wettereinflüsse aufgerissen oder verweht und von Tieren auf Nahrungssuche beschädigt werden. Oft verteilt sich der Inhalt dann unkontrolliert über die Straße.
Daher sollen Gelbe Säcke am Abfuhrtag bis 6 Uhr oder am Vorabend bereitgelegt werden, aber nicht früher.
Bitte benutzen Sie die Gelben Säcke der Firma Veolia oder zumindest durchsichtige Säcke. Blickdichte Säcke werden nicht mitgenommen.
Serviceanfragen und Reklamationen richten Sie bitte an die Firma Veolia, Telefon 0800 0785600 und E-Mail: de-ves-info-ulm@veolia.com
Für den Gelben Sack ist nicht die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis zuständig, sondern private Unternehmen. Der Gesetzgeber hat die Entsorgung von Verpackungen der Privatwirtschaft übertragen. Für den Alb-Donau-Kreis ist die Fa. Veolia zuständig, erreichbar unter
Die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis veröffentlicht die Abholtermine für den Gelben Sack in ihrem Abfallkalender im Bürgerportal (blaues Fenster rechts auf der Homepage), Fragen und Reklamationen müssen aber an die Fa. Veolia gerichtet werden.
Bis 6 Uhr müssen die Mülltonnen wie auch die Gelben Säcke am Abfuhrtag bereit gestellt werden. Das war schon immer so, ist aber vielleicht vereinzelt in Vergessenheit geraten.
Generell beginnen die Touren der Müllabfuhr um 6 Uhr und werden zügig abgearbeitet. Tipp daher: Die Abfalltonnen und die Gelben Säcke schon am Vorabend rausstellen beziehungsweise bereitlegen. Das ist erlaubt und erwünscht und erspart unliebsame Überraschungen, wenn Touren umgestellt werden.

Keine Folien in die Biotonne
auch „biologisch abbaubar“ ist nicht mehr zulässig
Biomüll-Tüten aus sogenannter Biofolie sind nicht mehr in der Biotonne erlaubt – auch nicht, wenn sie als „biologisch abbaubar“ oder „aus nachwachsenden Rohstoffen“ deklariert sind.
Hintergrund: Die sogenannten BAW-Beutel (aus biologisch abbaubaren Werkstoffen) sind zwar laut Bioabfallverordnung des Landes noch zulässig. In der Praxis bereiten sie jedoch große Probleme in den Bioabfall-Vergärungsanlagen, weshalb immer mehr Kommunen ihre Verwendung in der Biotonne nicht mehr erlauben. Seit 1.1.24 zählt auch der Alb-Donau-Kreis dazu.
Die Folien können bei der Störstoffentfernung in der Vergärungsanlage nicht von normalem Plastik unterschieden werden. Mit solchen Folien im Biomüll gehen die Anlagen auf zwei Arten um. Entweder sie werden stark zerkleinert, was zu Mikroplastik im Produkt führen kann. Oder sie werden nur grob angerissen und als Störstoff abgesondert – dann landen sie, oft mitsamt ihrem Inhalt, in der Verbrennung. Diesen Effekt gibt es bei jeder Folie, egal ob biologisch abbaubar oder nicht.
Wenn die Folie nicht abgesondert wird und im Bioabfall bleibt, ergibt sich das nächste Problem: Während der kurzen Verweilzeit in der Vergärungsanlage können auch „biologisch abbaubare“ Biobeutel nicht abgebaut werden, vielmehr sind diese Beutel nur unter Laborbedingungen kompostierbar. Das verschlechtert die Qualität des Endprodukts. Ziel ist aber die Herstellung von hochwertigem Gütekompost.
Daher empfehlen wir die Verwendung von Papiertüten siehe Bild). Sie gibt es preisgünstig im Handel und auch bei den Discountern. Reißfeste Papiertüten für Biomüll sind aus speziellem Papier, das sich in den Kompostwerken problemlos zersetzt. Zeitungspapier, Bäckertüten o.ä. sind natürlich ebenfalls geeignet.

Besser als Biofolie: Papierbeutel aus dem Handel (oben) und Zeitungspapier (unten)
Einwegtücher gehören in den Restmüll und nicht in die Toilette oder in die Biotonne!
Feuchttücher sind praktisch zum Entfernen von Make-Up und Schmutz oder als Ergänzung zum Toilettenpapier. Sie bestehen meist aus Viskose, Zellulose, Baumwolle oder einem Mix davon und sind extrem reißfest. Oft tragen Sie den Hinweis „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“. Diese Bezeichnungen sind jedoch irreführend. Solche Begriffe sind nicht gesetzlich definiert und führen zu der falschen Annahme, die benutzten Tücher würden sich zersetzen und seien harmlos für die Natur.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert daher, dass auf Feuchttüchern und ähnlichen Produkten deutlich darauf hingewiesen werden muss, dass sie in den Restmüll gehören. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verlangt gesetzliche Regeln für die Verwendung der Begriffe "biologisch abbaubar" und "kompostierbar" - oder ein Verbot von solchen Werbeaussagen für Produkte, die nicht in die Biotonne dürfen.
Über die Toilette entsorgte Feuchttücher führen aufgrund ihrer Reißfestigkeit zu Verstopfungen in Abwasseranlagen und der Kanalisation und verursachen Reparaturkosten in Millionenhöhe.
Die Bioabfallverordnung erlaubt keine Entsorgung von Feuchttüchern in der Biotonne. Weil sie nicht schnell genug zerfallen, können sie in Kompostierungs- oder Bioabfallvergärungsanlagen zu Problemen führen und müssen mit viel Aufwand aussortiert werden.
Laut VKU gilt dies ausdrücklich auch für Feuchttücher, die die Hersteller als "biologisch abbaubar" oder "kompostierbar" bezeichnen: Viskose und Zellulose würden zwar auf natürlichen Materialien basieren, seien chemisch allerdings so verändert, dass sie sich nur schlecht zersetzen würden. Und auch ein Tuch aus Baumwolle könne man nicht mehr als Naturfaser betrachten, nachdem es gewebt, gebleicht oder gefärbt und vielleicht sogar mit chemischen Zusatzstoffen versehen worden sei. Demnach habe das Endprodukt wenig mit dem natürlichen Ausgangsstoff zu tun.
Genauso wie ätherische Öle und andere Duftstoffe in den Tüchern gehören übrigens auch Make-up, Exkremente und andere Stoffe, die man mit dem Tuch abwischt, nicht in den Biomüll.
Verschiedene Vereine in Städten und Gemeinden sammeln in Absprache mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb regelmäßig Altpapier bzw. Kartonagen in den Ortschaften ein. Diese Termine sind als „Straßensammlung Papier“ mit dem Symbolbuchstaben „P“ im Abfallkalender des Abfallwirtschaftsbetriebs vermerkt.
Die Termine für die Abholung von Blauen Tonnen sind dagegen nicht im Abfallkalender vermerkt.
Grund: Die Blaue Tonne ist kein Angebot des Abfallwirtschaftsbetriebs, sondern eine gewerbliche Sammlung verschiedener Entsorgungsbetriebe. Die Blauen Tonnen müssen von den Haushalten auch direkt bei den Firmen bestellt werden. Dort gibt es auch die Abholtermine dazu. Die Verwertungserlöse aus der Altpapiervermarktung der Blauen Tonne kommen den Firmen und nicht den Abfallgebührenzahlern des Alb-Donau-Kreises zu Gute.
Wer seine Wertstoffe aus Papier, Pappe oder Kartonagen dagegen über Altpapiercontainer, Wertstoffhöfe oder Entsorgungszentren dem Abfallwirtschaftsbetrieb überlässt, trägt dazu bei, dass sich die Verwertungserlöse gebührenmindernd auf die Abfallgebühren auswirken.
So geht der Alb-Donau-Kreis: In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag hat der KSV-Verlag für den Landkreis ein Erklärbuch für Kinder gemacht, das die Frage beantwortet, was so ein Landkreis alles macht und wozu er benötigt wird.
Auf Comic-Fahrradtour mit Landrat Heiner Scheffold geht es zum Biosphärengebiet, zur Müllverbrennungsanlage, zur Bushaltestelle, zur Berufsschule, zum Krankenhaus und zum Landratsamt - alles Stationen, die für den Landkreis von Bedeutung sind.
Die Kinder erfahren, um welche Aufgaben sich ein Landkreis kümmern muss. Und natürlich erklärt der Landrat ihnen auch, woher der Landkreis das Geld für seine Aufgaben bekommt und wie Landräte und Landrätinnen sowie Abgeordnete gewählt werden.
Der Verschenkmarkt:
Unter https://www.verschenkmarkt-alb-donau-kreis.de/ kann jede/r Sachen aus Haus und Hof anbieten, die er nicht mehr benötigt, die aber für andere noch nützlich sein könnten: Von Möbeln über Spielsachen und Haushaltsartikel bis zu technischen Geräten und Büchern - kostenlos und ohne Registrierung. Man muss nur als Anbieterin oder Anbieter eine Telefonnummer oder Mailadresse hinterlassen, damit sich Interessenten melden können.
Der Online-Verschenkmarkt soll gut erhaltenen Sachen neue Nutzer vermitteln und verhindern, dass sie vorzeitig im Sperrmüll landen – ein Beitrag zur Reduzierung des Müllaufkommens.
Neu: Die Abfall App
Die Abfall App ist der Abfallkalender fürs Smartphone: Hier kann man sich die Termine in seinem Abfuhrbezirk anzeigen lassen, dazu gehört auch die Erinnerungsfunktion im Vorfeld. Wenn Sie auf Ihrem Smartphone den passenden Link anklicken, können Sie die Abfall App auf Ihr Gerät herunterladen:
Die iOS App ist unter folgendem Link zu finden:
https://apps.apple.com/de/app/b%C3%BCrger-app-alb-donau-kreis/id6444342424?platform=iphone
Die Android App unter:
Wieviel passt in die neuen Abfallbehälter? Einige Bürger haben bei der 40-l-Tonne eine Abweichung vom Nennvolumen reklamiert. Dazu ein paar Hintergründe:
Für die Größe der Abfallbehälter gilt eine europaweite Norm, die DIN EN 840. Sie lässt eine Abweichung von plus/minus 10 Prozent bei der Behältergröße zu. Das heißt, bei einem Behälter mit dem Nennvolumen 40 Liter kann das Volumen 10 % nach oben oder unten abweichen, was rechtlich zulässig ist. Wichtig ist, das Volumen im Deckel mit zu berücksichtigen, das führt bei Selbstversuchen mit Wasser leicht zu Ungenauigkeiten.
Die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis hat auf die Vorgaben der Norm keinen Einfluss. Es wurden im Zuge der europaweiten Ausschreibung ca. 100.000 neue Abfallbehälter in verschiedenen Nenngrößen beim renommierten Hersteller ESE in Neuruppin bestellt. Die Behälter entsprechen der genannten Norm.
Das SKZ Prüfzentrum in Würzburg hat die im Alb-Donau-Kreis verwendeten 40-Liter Behälter (120-Liter-Behälter mit 40-Liter-Einsatz) erst vor kurzem wieder zertifiziert. Die Prüfung hat für den 40-Liter-Einsatz ein Volumen von 35 Litern festgestellt, für den Deckel ein Volumen von sechs Litern. Damit ergibt sich für diesen Behälter ein Gesamtvolumen von 41 Litern.
Wichtig zur Frage der Gebührenberechnung:
Die Abfallwirtschaft ist kein gewinnorientiertes Unternehmen, sondern darf als kommunaler Eigenbetrieb nur so viele Gebühren erheben wie für die Erfüllung der Aufgaben und zur Kostendeckung nötig sind. Spielräume für Nachlässe etc. sind dabei nicht vorgesehen und würden den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) widersprechen.
Grundlage für die Erhebung der Jahresgebühr ist zwar die Gefäßgröße des Restabfallbehälters. Allerdings werden mit ihr auch die anderen Serviceleistungen finanziert:
Die Gebühren werden also nicht literweise abgerechnet, die Nenngröße (z.B. 40-Liter-Behälter) ist lediglich eine Äquivalenzgröße, also ein ungefährer Maßstab, um die Kosten gerecht zu verteilen. Sonst müsste ja strenggenommen nicht nur das Volumen der Abfälle erfasst werden, sondern auch dessen unterschiedliche Beschaffenheit. Das ist nicht möglich. Die Rechtsprechung nennt die Beschränkung auf die Nenngröße einen zulässigen Wahrscheinlichkeitsmaßstab, der auch Unschärfen bei der Behältergröße zulässt.
Die Haushalte haben viele Möglichkeiten, ihre Gebührenrechnung zu beeinflussen. Die Auswahl an sechs Behältergrößen mit einem Nennvolumen zwischen 40 und 1.100 Litern und die freie Wahl zwischen 6 und 26 Leerungen pro Jahr soll jedem Haushalt ermöglichen, seinen bedarfsgerechten Entsorgungsplan zusammenzustellen, ohne zu viel zu bezahlen. Den Haushalten wird empfohlen, zunächst die bereits bestellten Behälter auszuprobieren. Falls jemand feststellt, dass sein Müllbehälter für sein individuelles Müllaufkommen nicht passt, kann er einen größeren bestellen und ihn dann im Gegenzug seltener zur Leerung bereitstellen.
Falls unterjährig (z.B. bei einem privaten Fest) mal etwas mehr Müll anfällt, kann man 80-l-Säcke für Mehrmengen beim Kundencenter der Abfallwirtschaft in der Karlstr. 31 in Ulm bestellen (0731/185-3333, Mail: kundenservice@aw-adk.de). Hier werden auch alle weiteren Fragen rund um die Abfallwirtschaft im Alb-Donau-Kreis beantwortet - ebenso wie auf der Homepage.
Bis Mitte Dezember sollen die neuen Müllbehälter komplett verteilt sein. Umtauschwünsche, z.B. andere Behältergrößen, werden ab 2023 entgegengenommen. Dann fällt eine Tauschgebühr in Höhe von 22,05 € an.
Seit 2023 ist der Alb-Donau-Kreis für die abfallwirtschaftlichen Aufgaben in den 55 Städten und Gemeinden im Kreisgebiet zuständig. Die Ziele und Aufgaben einer zeitgemäßen Abfallwirtschaft lassen sich so zusammenfassen:
Dazu gehören:
Themen der Ende 2025 erschienenen Kundenbroschüre sind die Kontrollen der Biomülltonen im Herbst 2025 sowie die Altkleidercontainer, deren Anzahl auf den Entsorgungszentren und Wertstoffhöfen aufgestockt wurde.
>> hier den Abfalkompass Nr. 7 herunterladen
Themen der Kundenbroschüre sind unter anderem die Neuerungen im Jahr 2025. So ist die Abgabe von Hartkunststoffen in haushaltsüblichen Mengen in den Entsorgungszentren künftig gebührenfrei möglich. Die Straßensammlung von Baum- und Strauchschnitt im Frühjahr und Herbst erfolgt künftig auf Anmeldung und gegen Gebühr.

Schwerpunkt des im September 2024 erschienen Abfallkompass Nr. 5 ist der Bioabfall. In der vierseitigen Broschüre wird erläutert, warum keine Plastikteile in den Biomüll dürfen und warum auch sogenannte Biofolien nicht in der Biotonne erlaubt sind. Daher ist dem Abfallkompass auch ein Aufkleber beigefügt. Er soll auf der Biotonne angebracht werden und nochmals darauf hinweisen, dass kein Plastik in den Bioabfall gelangen darf.
Außerdem wird erläutert, warum die Biotonne für alle Gartenbesitzer interessant ist: Sie nimmt auch jene Bioabfälle auf, die sich nicht für die Eigenkompostierung eignen.
Darüber hinaus stellt der Abfallkompass interessante Zahlen aus der Abfallwirtschaftsbilanz Baden-Württemberg 2023 vor: Demnach liegt der Alb-Donau-Kreis beim Müll vemeiden Auf Platz drei unter 44 Stadt- und Landkreisen in Baden Württemberg.
Der Abfall Kompass Nr. 4 ist jetzt erschienen. Die vierseitige Kundenbroschüre informiert in gedruckter Form kompakt und übersichtlich über wichtige Themen der Abfallwirtschaft. In der aktuellen Nr. 4 sind das u.a. die Entsorgung von Grüngut und Sperrmüll. Die Broschüre wird zusammen mit dem Abfallkalender 2024 an die Haushalte und Betriebe im Alb-Donau-Kreis verschickt und kann hier heruntergeladen werden.


Wie sieht in Zukunft der Abfall-Gebührenbescheid aus? Das ist eines der Themen im neuen Abfall Kompass, der jetzt an die Haushalte im Alb Donau-Kreis verteilt wird. In der vierseitigen Broschüre informiert der Landkreis die Bürgerinnen und Bürger mehrmals im Jahr über Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema Abfall.
Neben der Erläuterung des Gebühren-Vorauszahlungsbescheids, der im Frühjahr verschickt wird, sind diesmal die Unterscheidung zwischen Grüngut und Bioabfall, das Online-Bürgerportal unter wwww.aw-adk.de und die verschiedenen Serviceleistungen der Abfallwirtschaft die Themen.
Der Abfallkompass Nr. 3 wird in einer Auflage von 100.000 an alle Haushalte im Alb-Donau-Kreis verteilt. Außerdem kann er hier online heruntergeladen werden:
Hier können Sie den Abfallkompass N°03 (Frühjahr 2023) herunterladen.
Hier können Sie den Abfallkompass N°02 (Herbst 2022) herunterladen.
Das vierseitige Informationsblatt gibt Ihnen eine Übersicht, was sich im Alb-Donau-Kreis bei der Abfallwirtschaft verändern wird.
Hier können Sie den Abfallkompass N°01 (Frühjahr 2022) herunterladen.
Das vierseitige Informationsblatt gibt Ihnen eine Übersicht was sich im Alb-Donau-Kreis bei der Abfallwirtschaft verändern wird.