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Aktuelles

 

 
Allgemein | 27.03.2024
Am Karsamstag normaler Betrieb

Am Karsamstag, 30. März, haben die Einrichtungen der Abfallwirtschaft (Entsorgungszentren, Wertstoffhöfe und Grüngut-Sammelplätze) zu den üblichen Zeiten geöffnet. Eine Ausnahme bildet der Wertstoffhof in Öpfingen, der am Samstag wegen des Osterlaufs geschlossen ist (siehe nachfolgende Meldung). 

 

An den Osterfeiertagen sind alle Einrichtungen geschlossen.    

 
Allgemein | 11.03.2024
Wertstoffhof Öpfingen am Karsamstag geschlossen

Am Karsamstag, 30. März, ist Osterlauf in Öpfingen. Aus diesem Grund ist an dem Tag auch der Wertstoffhof im Inselweg geschlossen. Nächster Öffnungstag ist dann der Mittwoch, 3. April. 

 
Allgemein | 07.02.2024
Gelber Sack ist Sache der Privatwirtschaft

Für den Gelben Sack ist nicht die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis zuständig, sondern private Unternehmen. Der Gesetzgeber hat die Entsorgung von Verpackungen der Privatwirtschaft übertragen. Für den Alb-Donau-Kreis ist die Fa. Veolia zuständig, erreichbar unter

  • Tel. 0800 0785600
  • E-Mail: de-ves-info-ulm@veolia.com.  

 

Die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis veröffentlicht die Abholtermine für den Gelben Sack in ihrem Abfallkalender im Bürgerportal (blaues Fenster recht auf der Homepage), Fragen und Reklamationen müssen aber an die Fa. Veolia gerichtet werden.
 

 
Allgemein | 19.01.2024
Behälterschloss nicht einfrieren lassen

Die Nachtfröste haben in letzter Zeit dafür gesorgt, dass Behälterschlösser, die es als Zusatzausstattung für Rest- und für Biomülltonnen gibt, einfrieren und die Tonne nicht mehr geleert werden kann, weil der Öffnungsmechanisms des Schwerkraftschlosses nicht funktioniert.

Das lässt sich verhindern, wenn man das Schloss aufschließt, bevor man die Tonne zur Leerung bereitstellt. 

 

Damit der Müll nicht in der Tonne festfriert, bitte vor allem den Biomüll ggf. mit einem Besenstil lockern - siehe Meldung "Vorsicht Frost" unten.  
 

 
Allgemein | 11.01.2024
Biofolie im Biomüll nicht mehr erlaubt

Keine Folien in die Biotonne

auch „biologisch abbaubar“ ist nicht mehr zulässig

 

Seit Jahresbeginn sind Biomüll-Tüten aus sogenannter Biofolie nicht mehr in der Biotonne erlaubt – auch nicht, wenn sie als „biologisch abbaubar“ oder „aus nachwachsenden Rohstoffen“ deklariert sind. Die Abfallwirtschaftssatzung des Alb-Donau-Kreises wurde vom Kreistag entsprechend geändert.    

 

Hintergrund: Die sogenannten BAW-Beutel (aus biologisch abbaubaren Werkstoffen) sind zwar laut Bioabfallverordnung des Landes noch zulässig. In der Praxis bereiten sie jedoch große Probleme in den Bioabfall-Vergärungsanlagen, weshalb immer mehr Kommunen ihre Verwendung in der Biotonne nicht mehr erlauben. Seit 1.1.24 zählt auch der Alb-Donau-Kreis dazu.

 

Die Folien können bei der Störstoffentfernung in der Vergärungsanlage nicht von normalem Plastik unterschieden werden. Mit solchen Folien im Biomüll gehen die Anlagen auf zwei Arten um. Entweder sie werden stark zerkleinert, was zu Mikroplastik im Produkt führen kann. Oder sie werden nur grob angerissen und als Störstoff abgesondert – dann landen sie, oft mitsamt ihrem Inhalt, in der Verbrennung. Diesen Effekt gibt es bei jeder Folie, egal ob biologisch abbaubar oder nicht.       

 

Wenn die Folie nicht abgesondert wird und im Bioabfall bleibt, ergibt sich das nächste Problem: Während der kurzen Verweilzeit in der Vergärungsanlage können auch „biologisch abbaubare“ Biobeutel nicht abgebaut werden, vielmehr sind diese Beutel nur unter Laborbedingungen kompostierbar. Das verschlechtert die Qualität des Endprodukts. Ziel ist aber die Herstellung von hochwertigem Gütekompost.     

 

Daher empfehlen wir die Verwendung von Papiertüten siehe Bild). Sie gibt es preisgünstig im Handel und auch bei den Discountern. Reißfeste Papiertüten für Biomüll sind aus speziellem Papier, das sich in den Kompostwerken problemlos zersetzt. Zeitungspapier, Bäckertüten o.ä. sind natürlich ebenfalls geeignet.  

                                                                  

 
Besser als Biofolie: Papierbeutel aus dem Handel (oben) und Zeitungspapier (unten)

 

 
Allgemein | 15.12.2023
Vorsicht Frost: Tipps gegen das Einfrieren der Biotonne - mit Video: festgefrorerener Biomüll kann nicht geleert werden

Bei Minustemperaturen können Bio-Abfälle in den Biotonnen leicht einfrieren. Unter Umständen setzen sich nasses Laub, frischer Grünschnitt oder feuchte Abfälle so fest, dass der Tonneninhalt bei der Leerung nicht herausfällt. Da es nicht Aufgabe der Müllwerker ist, die eingefrorenen Abfälle aus den Tonnen zu lösen, müssen sie, wenn der Leerungsversuch erfolglos verläuft, zwangsläufig mit Inhalt zurückgestellt werden - so wie hier:

 

>> Video eingefrorene Biotonne herunterladen

 

In diesem Fall besteht seitens der Bürgerinnen und Bürger kein Anspruch auf eine kostenlose Nachleerung des Abfallbehälters.

 

So verhindern Sie, dass Bioabfälle im Winter in die Biotonne einfrieren und diese nicht geleert werden kann:

  • Stellen Sie die Tonne an einen frostfreien Ort, z. B. Garage, Keller, Schuppen oder Gartenhaus – zumindest für die Nacht vor der Leerung.
  • In besonders kalten Nächten stellen Sie die Tonne am besten erst am Tag der Leerung, bis 6 Uhr morgens, an die Straße und überprüfen Sie morgens, ob der Deckel zugefroren ist
  • Legen Sie den Boden und die Wände der Biotonne mit einigen Lagen alter Zeitung, Knüllpapier oder Eierkartons aus. Dies saugt Feuchtigkeit auf, so dass der Inhalt nicht so festfriert.
  • Halten Sie Ihren Biomüll generell trocken. Wickeln Sie diesen immer ein in Zeitungspapier oder Bioabfalltüten aus Recyclingpapier, so dass keine Feuchtigkeit nach außen dringt. Küchenabfälle gut abtropfen lassen und anschließend einpacken.
  • Geben Sie keine flüssigen Abfälle in die Biotonne und lassen Sie feuchte Abfälle (z.B. Kaffeefilter) antrocknen, bevor Sie sie in die Biotonne geben.
  • Sollte der Biomüll doch einmal festfrieren, bleibt nichts Anderes übrig, als selbst zum Beispiel mit einem Besenstiel die Abfälle kurz vor der Leerung nochmals zu lockern (keine spitzen oder scharfkantigen Werkzeuge, um die Tonnen nicht zu beschädigen). Die Müllwerker können und dürfen diese Arbeit nicht übernehmen.
  • Nach der Leerung sollte man die Biotonne gut austrocknen lassen und dann zuerst mit einigen Lagen Zeitungspapier auslegen. Alternativ können auch Papiersäcke verwendet werden, die die Tonne komplett auskleiden. Diese Säcke sind im Handel erhältlich.

 
Allgemein | 02.01.2024
Tonnen und Gelbe Säcke rechtzeitig rausstellen

Bis 6 Uhr müssen die Mülltonnen wie auch die Gelben Säcke am Abfuhrtag bereit gestellt werden. Das war schon immer so, ist aber vielleicht vereinzelt in Vergessenheit geraten.  

 

Generell beginnen die Touren der Müllabfuhr um 6 Uhr und werden zügig abgearbeitet. Tipp daher: Die Abfalltonnen und die Gelben Säcke schon am Vorabend rausstellen beziehungsweise bereitlegen. Das ist erlaubt und erwünscht und erspart unliebsame Überraschungen, wenn Touren umgestellt werden.    

 
Allgemein | 06.12.2023
Abfall Kompass Nr. 4 ist da

Der Abfall Kompass Nr. 4 ist jetzt erschienen. Die vierseitige Kundenbroschüre informiert in gedruckter Form kompakt und übersichtlich über wichtige Themen der Abfallwirtschaft. In der aktuellen Nr. 4 sind das u.a. die Entsorgung von Grüngut und Sperrmüll. Die Broschüre wird zusammen mit dem Abfallkalender 2024 an die Haushalte und Betriebe im Alb-Donau-Kreis verschickt und kann hier heruntergeladen werden.   

 

 

 
Allgemein | 08.02.2023
Abfallkompass 03

Wie sieht in Zukunft der Abfall-Gebührenbescheid aus? Das ist eines der Themen im neuen Abfall Kompass, der jetzt an die Haushalte im Alb Donau-Kreis verteilt wird. In der vierseitigen Broschüre informiert der Landkreis die Bürgerinnen und Bürger mehrmals im Jahr über Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema Abfall.

Neben der Erläuterung des Gebühren-Vorauszahlungsbescheids, der im Frühjahr verschickt wird, sind diesmal die Unterscheidung zwischen Grüngut und Bioabfall, das Online-Bürgerportal unter wwww.aw-adk.de und die verschiedenen Serviceleistungen der Abfallwirtschaft die Themen.
Der Abfallkompass Nr. 3 wird in einer Auflage von 100.000 an alle Haushalte im Alb-Donau-Kreis verteilt. Außerdem kann er hier online heruntergeladen werden:

Hier können Sie den Abfallkompass N°03 (Frühjahr 2023) herunterladen.

 

 
Allgemein | 10.07.2022
Abfallkompass 02

 
Allgemein | 14.02.2022
Abfallkompass 01

 
Allgemein | 10.08.2023
Entsorgung von Feuchttüchern

Einwegtücher gehören in den Restmüll und nicht in die Toilette oder in die Biotonne!

 

Feuchttücher sind praktisch zum Entfernen von Make-Up und Schmutz oder als Ergänzung zum Toilettenpapier. Sie bestehen meist aus Viskose, Zellulose, Baumwolle oder einem Mix davon und sind extrem reißfest. Oft tragen Sie den Hinweis „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“. Diese Bezeichnungen sind jedoch irreführend. Solche Begriffe sind nicht gesetzlich definiert und führen zu der falschen Annahme, die benutzten Tücher würden sich zersetzen und seien harmlos für die Natur.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert daher, dass auf Feuchttüchern und ähnlichen Produkten deutlich darauf hingewiesen werden muss, dass sie in den Restmüll gehören. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verlangt gesetzliche Regeln für die Verwendung der Begriffe "biologisch abbaubar" und "kompostierbar" - oder ein Verbot von solchen Werbeaussagen für Produkte, die nicht in die Biotonne dürfen.

 

Über die Toilette entsorgte Feuchttücher führen aufgrund ihrer Reißfestigkeit zu Verstopfungen in Abwasseranlagen und der Kanalisation und verursachen Reparaturkosten in Millionenhöhe.

 

Die Bioabfallverordnung erlaubt keine Entsorgung von Feuchttüchern in der Biotonne. Weil sie nicht schnell genug zerfallen, können sie in Kompostierungs- oder Bioabfallvergärungsanlagen zu Problemen führen und müssen mit viel Aufwand aussortiert werden.

 

Laut VKU gilt dies ausdrücklich auch für Feuchttücher, die die Hersteller als "biologisch abbaubar" oder "kompostierbar" bezeichnen: Viskose und Zellulose würden zwar auf natürlichen Materialien basieren, seien chemisch allerdings so verändert, dass sie sich nur schlecht zersetzen würden. Und auch ein Tuch aus Baumwolle könne man nicht mehr als Naturfaser betrachten, nachdem es gewebt, gebleicht oder gefärbt und vielleicht sogar mit chemischen Zusatzstoffen versehen worden sei. Demnach habe das Endprodukt wenig mit dem natürlichen Ausgangsstoff zu tun.

 

Genauso wie ätherische Öle und andere Duftstoffe in den Tüchern gehören übrigens auch Make-up, Exkremente und andere Stoffe, die man mit dem Tuch abwischt, nicht in den Biomüll.

 

>> Text herunterladen

 

 

 
Allgemein | 03.05.2023
Schulprojekt: Die Kehrseite von Fast Fashion

Wer zahlt die Zeche für die Billig-Klamotten? Umweltpädagogin Sonia Müller zeigt den Schülerinnen und Schülern Einblicke die Kehrseite der Fast Fashion.

Foto: Uli Landthaler  

 

Der hohe Preis der billigen Klamotten

Was steckt hinter der Zwanzig-Euro-Jeans? Ein Schulbesuch mit der Umweltpädagogin Sonia Müller, sie ist unterwegs im Auftrag des Landratsamtes in Sachen Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit

 

 

Fast jede/r hat einen gut gefüllten Kleiderschrank. Die Schülerinnen und Schüler der Hauwirtschaftsklassen der Weihungstalschule in Staig machen da keine Ausnahme. Die Acht- und Neuntklässer rechnen vor, was sie alles haben. Eine bringt es auf 26 T-Shirts, eine andere auf 25 Pullover, alle haben in der Regel fünf bis zehn Jacken im Schrank und um die fünf Paar Schuhe. Aber was brauchen sie davon wirklich? „Es gibt Erhebungen, nach denen 80 Prozent der Kleidung gar nicht getragen werden“, berichtet Umweltpädagogin Sonia Müller und sorgt damit für Staunen im Klassenzimmer. Sie kennt das Phänomen ja auch selber: „Man kauft hier mal was und da mal was, und irgendwann ist der Schrank voll.“ Tatsächlich angezogen werden nur ein paar Lieblingsstücke. Was hingegen günstig gekauft wird, verschleißt auch schnell: dünner Stoff, schwache Nähte – und schon bald ein Kandidat für den Altkleidercontainer. Und die können die Massen an schnell wieder weggeschmissenen Billigklamotten kaum noch aufnehmen. 

 

 

Sonia Müller und ihre Kollegin Margarete Kienle sind im Auftrag des Landratsamts im Alb-Donau-Kreis unterwegs, um Schülern im Unterricht das Thema Nachhaltigkeit, Mülltrennung und Abfallvermeidung nahezubringen. In den Hauswirtschaftsklassen der Weihungstalschule geht es an diesem Vormittag um die Frage „Billige Kleidung – aber zu welchem Preis?“ Stichwort: Fast Fashion. Das bedeutetet containerweise Billigklamotten aus Fernost, produziert etwa von Näherinnen in Bangladesch, die von umgerechnet 40 Euro im Monat und weniger leben müssen – so viel, wie einige der Schüler an Taschengeld bekommen.

 

„Was zahlt Ihr so für ein T-Shirt“, will die Umweltpädagogin wissen. Zwanzig Euro werden genannt, fünf Euro, zwei Euro - „das war reduziert bei New Yorker“. „Und wo sind eure Sachen her?“ Die angehenden Hauswirtschafter untersuchen die Etiketten. China, Tunesien, Türkei, Bangladesch. „Hat jemand was aus Deutschland“? Eine Hand hebt sich.          

 

Also geht es um eine Vorstellung davon, welchen Weg die günstige Mode nimmt, bis sie bei uns im Laden liegt. Welche Strecke legt zum Beispiel eine Jeans zurück, bevor sie im Bekleidungskaufhaus oder beim Online-Shop im Sortiment landet? Baumwollanbau in Kasachstan, Garnherstellung in der Türkei, Stoffproduktion in Taiwan, Färben in China oder Tunesien, Stoffveredelung in Bulgarien, Nähen in Indien, zum Schluss das Finish für den Stone-Washed-Effekt in Frankeich. Unglaubliche 60.000 Kilometer hat die Jeans so am Ende zurückgelegt, Teile wie Nieten und Futterstoff werden extra importiert. Alles begleitet von schlechten Arbeitsbedingungen und niedriger Bezahlung der Arbeiter/innen sowie problematischen und gesundheitsschädlichen Umweltstandards: Pestizide im Baumwollfeld, lungenschädliches andstrahlen des Stoffes und ein Wasserverbrauch von bis zu  8.000 Litern für die Produktion einer Jeanshose.

 

Wer verdient an der Kleidung? Sonia Müller hat es auf die Hosenbeine einer Vorführ-Jeans gemalt: Die Hälfte des Kaufpreises geht an den Handel, der Transport kostet ein gutes Zehntel. Die Markenwerbung verschlingt ein Viertel der Einnahmen. Als Lohn für die Arbeiter/innen fällt nur ein Prozent ab, und auch das hält Lehrerin  Annika Dirnberger für zu hoch gegriffen. Bei einer bekannten Billigkette gibt es solche Hosen ab 20 Euro.   

 

Was kann man als Käufer da machen? „Nicht nur auf den Preis achten“ sagt Sonia Müller, „auch auf die Langlebigkeit“. Was länger hält, macht sich auch am Ende besser bezahlt, trotz des höheren Preises. Sonia Müller verweist auf ihr schwarz-weiß gestreiftes Oberteil: 49 Euro, ein Lieblingsstück. Und auf ihre Jeanshose, die zum Teil aus recycelten Kunstfasern hergestellt ist.

 

Als Orientierungshilfe beim Shoppen wirft sie die Gütesiegel an die Wand, an denen sich fair und nachhaltig produzierte Kleidung erkennen lässt: Fairtrade, Fairwear, Global Organic, Grüner Knopf. Letzterer erregt aber schon wieder den Argwohn von Annika Dirnberger: „Die Standards sind nicht gut, diese Sachen gibt es auch bei Lidl“.

 

Eine andere Möglichkeit sind gebrauchte Klamotten. Von der Freundin, von Geschwistern oder auch aus dem Second-Hand-Shop: Es ist erstaunlich, was es dort an guten und günstigen Sachen gibt, hat Sonia Müller beobachtet.      

 

Nach zwei Stunden Vortrag und Gruppenarbeit haben die angehenden Hauswirtschafter/innen viel mitbekommen über Herkunft, Produktionsbedingungen, Kalkulation und Umweltbedingungen in der Bekleidungsbranche. Was bleibt davon hängen? Viel, sagt Annika Dirnberger: „Es ist für die Schüler immer etwas Besonderes, wenn Externe an die Schule kommen und mit den Schülern ein Thema erarbeiten“. Sie wird an dem Thema dranbleiben.  

 

Info:
Die Abfallwirtschaft Alb Donau-Kreis organisiert für Schulen im Landkreis  pädagogische Angebote zum Thema Mülltrennung und -vermeidung. In verschiedenen Klassenstufen geht es in Theorie und Praxis unter anderem um umweltfreundliche Schulmaterialien, Müllvermeidung in der Schule, richtig kompostieren, abfallarm einkaufen und Wissenswertes über den Rohstoff Papier.

Ansprechpartner ist Uli Landthaler unter u.landthaler@aw-adk.de.

 
Allgemein | 27.04.2023
Mülltrennung für Kids: Ein Besuch im Klassenzimmer

Ein kleines Beispiel für Müllvermeidung im Klassenzimmer: Lehrerin Michaela Müller von der Grundschule Illerrieden setzt auf die Filzstift-Kette. Die Kappen der Filzstift-Sammlung sind an einer Schnur aufgereiht und können so nicht verloren gehen. „Dadurch trocknen die Filzstifte nicht aus – und halten ewig.“

Ein kleines Beispiel für Müllvermeidung im Klassenzimmer: Lehrerin Michaela Müller von der Grundschule Illerrieden setzt auf die Filzstift-Kette. Die Kappen der Filzstift-Sammlung sind an einer Schnur aufgereiht und können so nicht verloren gehen. „Dadurch trocknen die Filzstifte nicht aus – und halten ewig.“ 

Foto: Uli Landthaler                

 

Schwarze Tonne, braune Tonne: ​

Abfall sortieren ist kinderleicht 

Schon Erstklässler lernen von den Umweltpädagoginnen der Abfallwirtschaft die Kniffe der Mülltrennung und Abfallvermeidung

 

Blaue Tonne – schwarze Tonne – braune Tonne. Und dazu der Gelbe Sack: Mit der Farbenlehre zur Mülltrennung kann man nicht früh genug anfangen. Sie ist daher auch Thema der Umwelterziehung der Grundschule in Illerrieden. Margarete Kienle und Sonia Müller, die Umweltpädagoginnen im Auftrag der Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis, sind Stammgäste in den Klassenzimmern in der Gartenstraße, kommen immer wieder mal vorbei, um den Kids im Unterricht die Kniffe der Abfalltrennung zu erläutern.

Bei den Erstklässlern beginnt das, natürlich, mit einer Geschichte: Von den Menschen, die ihr Butterbrotpapier in den Wald werfen und den Tieren, die irgendwann beschließen, ihnen den ganzen Unrat wieder zurückzubringen. Eine Fabel mit einem wahren Kern, denn logischerweise lautet die nächste Frage von Sonia Müller: Was werft Ihr alles weg im Wald? Demnach müssten in den Wäldern und Illerrieden märchenhafte Zustände herrschen: Alle Kinder sagen, dass man beim Familienausflug den Unrat von der Vesperpause wieder mit nach Hause nimmt. 

 

Dann wird es praktisch: Sonia Müller kippt einen mitgebrachten Abfallsack aus, natürlich nur zu Demonstrationszwecken: Tüten, Dosen, Papierschnipsel. Was kommt wohin? Mit erstaunlicher Sicherheit verteilen die Sechs- und Siebenjährigen die Sachen korrekt in die bereitgestellten Mini-Tonnen, es gibt nur vereinzelt Klärungsbedarf. Das Ganze wird auf einem Arbeitsblatt wiederholt, auf dem die Kids Motive mit der richtigen Farbe einkringeln sollen: Bananen bekommen Braun für die Biotonne, Papiertaschentücher einen schwarzen Kringel, weil sie Restmüll sind. Auch hier passt fast alles – Trennquote: hervorragend. Zum Schluss bastelt sich jeder und jede aus alten Kalenderblättern, Schnur und Glasperle einen Fangbecher: Ein Geschicklichkeitsspielzeug aus wiederverwertbaren Materialien.

  

Die Schülerinnen und Schüler werden mit den Umweltpädagoginnen groß, in jeder Klassenstufe gibt es eine neue Lernaufgaben, die auf den alten aufbaut. Die Erst- und Zweitklässler befassen sich etwa mit der Frage „Mein Schulranzen – Müllteufel oder Umweltengel?“, legen sich ihren eigenen kleinen Komposthaufen im Einmachglas an oder machen eine Müllentdeckungstour rund um die Schule.

Bei den Dritt- und Viertklässlern kommen Themen wie abfallarm einkaufen und andere Aspekte nachhaltigen Konsums dazu. In Klasse 5 und 6 heißt es dann „Wohin geht unser Müll?“ oder „Batterien und Akkus voll gut?“. Für Siebtklässler ist unter anderem eine Exkursion zum Müllheizkraftwerk im Ulmer Donautal möglich. Organisiert werden die pädagogischen Angebote zum Thema Mülltrennung und -vermeidung von der Abfallwirtschaft Alb Donau-Kreis. Ansprechpartner ist Uli Landthaler (u.landthaler@aw-adk.de), der beim Eigenbetrieb u.a. für Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist.   

 

 
Allgemein | 25.02.2023
Information zur Entsorgung von Altholz

Altholz Kategorie I-III  

 

In der Regel handelt es sich um Material aus dem Innenbereich wie Möbel, furnierte oder PVC-beschichtete Spanplatten, Kisten, Paletten oder unbehandelte, lasierte, gestrichene, lackierte oder beschichtete Hölzer (aber ohne schadstoffhaltige Holzschutzmittel oder Imprägnierung!). Haushalte können das Altholz bis zu einer Menge von 5m³ einmal jährlich kostenlos zur Sperrmüllabholung (Fraktion Altholz) anmelden: Online über den Kundenlogin ins  Bürgerportal auf der Homepage www.aw-adk.de, telefonisch über das Kundencenter unter 0731/185-3333 oder per E-Mail an kundenservice@aw-adk.de. Die Kundennummer für den Login ist den Anschreiben des Abfallwirtschaftsbetriebs zu entnehmen – etwa dem Abfallgebührenbescheid. Für Gewerbebetriebe ist die Sperrmüllabfuhr auf Abruf generell gebührenpflichtig mit 25 € für bis zu 5 m³ gewerbliches Altholz.

 

Für Mehrmengen bei der Abfuhr über 5m³ wird je weitere angefangene 2 m³ eine zusätzliche pauschale Gebühr in Höhe von 20 € erhoben. Hierfür erhalten Haushalte bzw. Gewerbebetriebe einen Gebührenbescheid.  

 

Sollten Haushalte zusätzlich zur einmalig gebührenfreien Sperrmüllabholung für die Fraktion Altholz eine weitere Abholung benötigen, werden hierfür Gebühren in Höhe von 25 € für bis zu 5m³ erhoben. Hierfür wird ein Gebührenbescheid verschickt.

 

Alternativ können Haushalte und Gewerbebetriebe haushaltsübliche Mengen von Altholz der Kategorie I-III ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten gebührenfrei auf einem Entsorgungszentrum anliefern (bis ca. 5 m³ pro Anlieferung). Haushalte können haushaltsübliche Mengen von Altholz der Kategorie I-III auch ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten gebührenfrei auf einem Wertstoffhof anliefern (bis ca. 5 m³ pro Anlieferung). Die Nutzung der Wertstoffhöfe ist für Gewerbebetriebe nicht zugelassen. 

 

Altholz der Kategorie IV  

 

In der Regel handelt es sich um schadstoffbelastetes Holz aus dem Außenbereich – etwa mit Holzschutzmitteln oder Imprägnierung behandeltes Holz wie Fenster mit und ohne Glas, Türen, Jägerzaun, Dachbalken, Dachlatten, Balken und sonstiges Konstruktionsholz wie Bretter von Gartenhütten etc. Dieses Material kann in haushaltsüblichen Mengen von Haushalten und Gewerbebetrieben bei den Entsorgungszentren abgegeben werden. Für Kleinmengen bis 200 kg wird eine Kleinmengenpauschale in Höhe von 15 € erhoben. Für größere Mengen als 200 kg fällt eine Gebühr in Höhe von 105,91 € je Tonne an.

 

Zu beachten: Altholz der Kategorie IV darf nicht bei der Sperrmüllabfuhr für die Fraktion „Altholz“ bereitgestellt werden, es wird nicht mitgenommen. 

 

>> Merkblatt als PDF herunterladen

 
Allgemein | 16.02.2023
Abfallkalender: „Straßensammlung Papier“ ist nicht die Blaue Tonne

Verschiedene Vereine in Städten und Gemeinden sammeln in Absprache mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb regelmäßig Altpapier bzw. Kartonagen in den Ortschaften ein. Diese Termine sind als „Straßensammlung Papier“ mit dem Symbolbuchstaben „P“ im Abfallkalender des Abfallwirtschaftsbetriebs vermerkt.

 

Die Termine für die Abholung von Blauen Tonnen sind dagegen nicht im Abfallkalender vermerkt.

 

Grund: Die Blaue Tonne ist kein Angebot des Abfallwirtschaftsbetriebs, sondern eine gewerbliche Sammlung verschiedener Entsorgungsbetriebe. Die Blauen Tonnen müssen von den Haushalten auch direkt bei den Firmen bestellt werden. Dort gibt es auch die Abholtermine dazu. Die Verwertungserlöse aus der Altpapiervermarktung der Blauen Tonne kommen den Firmen und nicht den Abfallgebührenzahlern des Alb-Donau-Kreises zu Gute.

 

Wer seine Wertstoffe aus Papier, Pappe oder Kartonagen dagegen über Altpapiercontainer, Wertstoffhöfe oder Entsorgungszentren dem Abfallwirtschaftsbetrieb überlässt, trägt dazu bei, dass sich die Verwertungserlöse gebührenmindernd auf die Abfallgebühren auswirken.

 

 
Allgemein | 20.12.2022
Der Online-Verschenkmarkt

Der Verschenkmarkt:
Unter https://www.verschenkmarkt-alb-donau-kreis.de/ kann jede/r Sachen aus Haus und Hof anbieten, die er nicht mehr benötigt, die aber für andere noch nützlich sein könnten: Von Möbeln über Spielsachen und Haushaltsartikel bis zu technischen Geräten und Büchern - kostenlos und ohne Registrierung. Man muss nur als Anbieterin oder Anbieter eine Telefonnummer oder Mailadresse hinterlassen, damit sich Interessenten melden können.

 

Der Online-Verschenkmarkt soll gut erhaltenen Sachen neue Nutzer vermitteln und verhindern, dass sie vorzeitig im Sperrmüll landen – ein Beitrag zur Reduzierung des Müllaufkommens.
 

 

 
Allgemein | 20.12.2022
Die Abfall App ist da

Neu: Die Abfall App
Die Abfall App ist der Abfallkalender fürs Smartphone: Hier kann man sich die Termine in seinem Abfuhrbezirk anzeigen lassen, dazu gehört auch die Erinnerungsfunktion im Vorfeld. Wenn Sie auf Ihrem Smartphone den passenden Link anklicken, können Sie die Abfall App auf Ihr Gerät herunterladen: 


Die iOS App ist unter folgendem Link zu finden:

https://apps.apple.com/de/app/b%C3%BCrger-app-alb-donau-kreis/id6444342424?platform=iphone

 

Die Android App unter:

https://play.google.com/store/apps/details?id=de.ctrace.buergerapp.albdonaukreisabfallwirtschaft&gl=DE

 
Allgemein | 28.11.2022
Die wichtigsten Infos über Müll und Mülltrennung

Das Wichtigste auf einen Blick haben wir Ihnen in unserem Abfall-Kalender, der an alle Haushalte versendet wurde, zusammen gestellt. Damit Sie immer schnell und zügig auf die Hinweise zugreifen können, stellen wir diese auch online zur Verfügung.

 

Informationsblatt 2024 herunterladen

 
Allgemein | 08.11.2022
Informationen zur Behältergröße

Wieviel passt in die neuen Abfallbehälter? Einige Bürger haben bei der 40-l-Tonne eine Abweichung vom Nennvolumen reklamiert. Dazu ein paar Hintergründe:  

 

Für die Größe der Abfallbehälter gilt eine europaweite Norm, die DIN EN 840. Sie lässt eine Abweichung von plus/minus 10 Prozent bei der Behältergröße zu. Das heißt, bei einem Behälter mit dem Nennvolumen 40 Liter kann das Volumen 10 % nach oben oder unten abweichen, was rechtlich zulässig ist. Wichtig ist, das Volumen im Deckel mit zu berücksichtigen, das führt bei Selbstversuchen mit Wasser leicht zu Ungenauigkeiten. 

 

 

Die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis hat auf die Vorgaben der Norm keinen Einfluss. Es wurden im Zuge der europaweiten Ausschreibung ca. 100.000 neue Abfallbehälter in verschiedenen Nenngrößen beim renommierten Hersteller ESE in Neuruppin bestellt. Die Behälter entsprechen der genannten Norm.
Das SKZ Prüfzentrum in Würzburg hat die im Alb-Donau-Kreis verwendeten 40-Liter Behälter (120-Liter-Behälter mit 40-Liter-Einsatz) erst vor kurzem wieder zertifiziert. Die Prüfung hat für den 40-Liter-Einsatz ein Volumen von 35 Litern festgestellt, für den Deckel ein Volumen von sechs Litern. Damit ergibt sich für diesen Behälter ein Gesamtvolumen von 41 Litern. 

 

Wichtig zur Frage der Gebührenberechnung: 
Die Abfallwirtschaft ist kein gewinnorientiertes Unternehmen, sondern darf als kommunaler Eigenbetrieb nur so viele Gebühren erheben wie für die Erfüllung der Aufgaben und zur Kostendeckung nötig sind. Spielräume für Nachlässe etc. sind dabei nicht vorgesehen und würden den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) widersprechen. 

 

Grundlage für die Erhebung der Jahresgebühr ist zwar die Gefäßgröße des Restabfallbehälters. Allerdings werden mit ihr auch die anderen Serviceleistungen finanziert: 

  •  Die Abfuhr von Restsperrmüll, Altholzabfuhr, Metallen und großen Elektro- und Elektronikaltgeräten und die Sonderabfuhr für Grünabfall;
  • der Betrieb der Wertstoffhöfe und der Entsorgungszentren;
  • die Straßensammlungen und die Container für Papierabfälle (Papier, Pappe und Kartonage) der Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis. 

 

Die Gebühren werden also nicht literweise abgerechnet, die Nenngröße (z.B. 40-Liter-Behälter) ist lediglich eine Äquivalenzgröße, also ein ungefährer Maßstab, um die Kosten gerecht zu verteilen. Sonst müsste ja strenggenommen nicht nur das Volumen der Abfälle erfasst werden, sondern auch dessen unterschiedliche Beschaffenheit. Das ist nicht möglich. Die Rechtsprechung nennt die Beschränkung auf die Nenngröße einen zulässigen Wahrscheinlichkeitsmaßstab, der auch Unschärfen bei der Behältergröße zulässt.

 

Die Haushalte haben viele Möglichkeiten, ihre Gebührenrechnung zu beeinflussen. Die Auswahl an sechs Behältergrößen mit einem Nennvolumen zwischen 40 und 1.100 Litern und die freie Wahl zwischen 6 und 26 Leerungen pro Jahr soll jedem Haushalt ermöglichen, seinen bedarfsgerechten Entsorgungsplan zusammenzustellen, ohne zu viel zu bezahlen. Den Haushalten wird empfohlen, zunächst die bereits bestellten Behälter auszuprobieren. Falls jemand feststellt, dass sein Müllbehälter für sein individuelles Müllaufkommen nicht passt, kann er einen größeren bestellen und ihn dann im Gegenzug seltener zur Leerung bereitstellen.
Falls unterjährig (z.B. bei einem privaten Fest) mal etwas mehr Müll anfällt, kann man 80-l-Säcke für Mehrmengen beim Kundencenter der Abfallwirtschaft in der Karlstr. 31 in Ulm bestellen (0731/185-3333, Mail: kundenservice@aw-adk.de). Hier werden auch alle weiteren Fragen rund um die Abfallwirtschaft im Alb-Donau-Kreis beantwortet - ebenso wie auf der Homepage.             

 

Bis Mitte Dezember sollen die neuen Müllbehälter komplett verteilt sein. Umtauschwünsche, z.B. andere Behältergrößen, werden ab 2023 entgegengenommen. Dann fällt eine Tauschgebühr in Höhe von 22,05 € an.

 
Allgemein | 14.02.2022
Die neue Abfallwirtschaft

Zu Jahresbeginn 2023 sind alle abfallwirtschaftlichen Aufgaben von den Städten und Gemeinden auf den Landkreis übergegangen. Gleichzeitig wurde flächendeckend die Bioabfalltonne eingeführt.

 

Ziele der neuen Abfallwirtschaft unter anderem: 

  • die verschärften abfallrechtlichen Vorgaben zu erfüllen - etwa das getrennte Sammeln von Wertstoffen,
  • den erhöhten Anforderungen an den Betrieb von Entsorgungsanlagen zu genügen,
  • eine gebühren- und bedarfsgerechte Entsorgung mit modernem Service für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis.

 

Vorteile der neuen Abfallwirtschaft auf einen Blick:

  • einheitliche Standards im gesamten Landkreis
  • flächendeckende Einführung der Biotonne
  • neue Restmülltonnen für jeden Haushalt
  • Wahlmöglichkeit bei der Tonnengröße (Restmüll und Bioabfall)
  • verursachungsgerechtes Gebührensystem (Restmüll)
  • Behältergemeinschaften können gebildet werden
  • 1 x im Jahr gebührenfrei Sperrmüll abholen lassen oder zum Entsorgungszentrum bringen
  • kreisweites Bringsystem mit großem Annahmespektrum: alle Entsorgungseinrichtungen sind für alle Kreisbewohnerinnen und -bewohner nutzbar
  • 1 x pro Quartal ist auf allen sechs Entsorgungszentren die Problemstoffsammlung möglich sowie bei der jährlichen Sammeltour im Herbst
  • Online-Dienste und Online-Kundenkonten
  • 55 Grünabfall-Sammelplätzze
  • eine gebühren- und bedarfsgerechte Entsorgung mit modernem Service