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Aktuelles

 

 
Allgemein | 13.03.2023
Der Gebührenvorauszahlungsbescheid wird verschickt

Die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis verschickt Mitte März erstmals den Vorauszahlungsbescheid für die Abfallgebühren. Haushalte und Betriebe erhalten hier alle Informationen über die Höhe und Zusammensetzung der Gebühr.

Dabei wird eine Vorauszahlung errechnet, die innerhalb eines Monats überwiesen werden muss.

 

Diese Vorauszahlung ist vorläufig. Sie legt eine Leerung pro Monat zugrunde, also 12 Leerungen pro Jahr. Für den Bescheid 2024 wird dann die tatsächliche Anzahl der Leerungen 2023 zugrunde gelegt, der Differenzbetrag erstattet oder nachberechnet. Es werden aber immer mindestens 6 Leerungen pro Jahr abgerechnet. Bei Zuzügen fallen die Gebühren anteilig an.

Auf diese Weise wird eine bedarfsgerechte Abfallgebühr ermittelt, die Müllvermeidung honoriert.     

 

Der Vorauszahlungsbescheid enthält auch die persönlichen Zugangsdaten für das Kunden-Login ins Bürgerportal unter www.aw-adk.de. Im Bürgerportal kann man online seine aktuellen Vertragsdaten und Bestellungen einsehen, die Zahl der erfolgten Leerungen überprüfen und Änderungen und Dienstleistungen in Auftrag geben.  

 

Zudem enthält der Vorauszahlungsbescheid den Sperrmüllcode: Mit ihm kann man einmal jährlich bis zu 5 Kubikmeter Sperrmüll gebührenfrei im Entsorgungszentrum anliefern.

 

Statt der Überweisung kann auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Es liegt dem Bescheid bei oder kann auf der Homepage der Abfallwirtschaft unter www.aw-adk.de > „Wir über uns“ > „Formulare“ heruntergeladen werden. Noch einfacher geht es über das Kunden-Login ins Bügerportal und der Rubrik „Finanzen“ > „Neues SEPA-Mandat hinterlegen“.

 

Eine Infografik mit Erläuterungen zum Vorauszahlungsbescheid gibt es hier zum Download. 

 

 
Allgemein | 01.03.2023
Im März läuft die Straßensammlung für Baum- und Heckenschnitt - alle Infos gibt es hier

Die neue flächendeckende Straßensammlung für Baum- und Heckenschnitt von Haushalten findet zweimal jährlich jeweils im Frühjahr und Herbst statt.

 

Wichtig: Die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis gibt keine Gartenabraumsäcke aus und nimmt bei der Sammlung auch keine solchen Säcke aus früheren Beständen der Kommunen mit. Daher das holzige Material bitte mit kompostierbaren Schnüren wie Sisal oder Jute bündeln und nicht in Säcke oder andere Behältnisse verpacken. Draht oder Kunststoffschnur dürfen nicht verwendet werden. Die Bündel dürfen eine Länge von 1,50 m und die einzelnen Zweige bzw. Äste einen Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten. Die Abholung ist bis 2m³ gebührenfrei, holzige Grünabfälle aus Gewerbebetrieben und sonstigen Herkunftsbereichen sind von der Abfuhr ausgeschlossen.

 

Die Termine der Straßensammlungen sind im Abfallkalender vermerkt ("Straßensammlung Baum- und Heckenschnitt").

 

In einer Stadt bzw. Gemeinde kann in verschiedenen Ortsteilen oder Straßen die Abholung an unterschiedlichen Tagen stattfinden. Orientieren Sie sich daher am  individuellen Abfallkalender für Ihre Adresse. Er kann nach Eingabe von Ort, Straße und Hausnummer über die Homepage www.aw-adk.de heruntergeladen werden.

 

Bitte stellen Sie die Abfälle bis spätestens 6.00 Uhr morgens am Straßenrand bereit, da die Müllwerker Privatgrundstücke nicht betreten dürfen.

 

Bis zu einer Menge von 2 m³ ist die Abholung für Haushalte gebührenfrei. Für darüber hinaus gehende Mehrmengen wird je weiteren 2 m³ eine Gebühr von 24,86 € berechnet. Hierfür wird ein Gebührenbescheid versandt.
Kleinere Mengen Grünabfall können auch in die Biotonne.  

 

Krautig-grasige Grünabfälle und getrennt davon holzige Grünabfälle können von Haushalten ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten bei Grünabfallsammel-plätzen, Wertstoffhöfen mit Grünabfallannahme und Entsorgungszentren angeliefert werden (für Haushalte bis zu 5 m³ gebührenfrei, Mehrmengen > 5 m³ für 7,57 € / m³). 

  

Regelung für Gewerbebetriebe und andere Herkunftsbereiche:

Auch Gewerbebetriebe können krautig-grasige Grünabfälle und getrennt davon holzige Grünabfälle ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten bei Grünabfallsammelplätzen und Entsorgungszentren anliefern (7,57 € pro m³).    

 

Auf den Annahmestellen gelten ab März die Sommer-Öffnungszeiten, eine Übersicht gibt es unter www.aw-adk.de > Standorte. 

 

 

 
Allgemein | 02.01.2023
Tonnen rechtzeitig rausstellen

Bis 6 Uhr müssen die Mülltonnen am Abfuhrtag bereit gestellt werden. Das war schon immer so und steht auch in der Abfallwirtschaftssatzung, ist aber vielleicht vereinzelt in Vergessenheit geraten. 

 

Mit der Neuordnung der Abfallwirtschaft werden auch die Touren der Müllabfuhr neu organisiert. Und die beginnen um 6 Uhr und werden zügig abgearbeitet. Tipp daher: Die Abfalltonnen schon am Vorabend rausstellen. Das ist erlaubt und erwünscht und erspart unliebsame Überraschungen, wenn die Müllabfuhr früher kommt, als man das vielleicht bisher gewohnt war.   

 
Allgemein | 25.02.2023
Perfekte Kreislaufwirtschaft: aus den alten Tonnen werden neue

Bei Remondis im Ulmer Donautal stapeln sich die alten Tonnen aus dem  Alb-Donau-Kreis.

Ende Februar wird die Tonnentausch-Aktion im Alb-Donau-Kreis abgeschlossen sein: 70.000 alte Abfalltonnen in den 55 Kreisgemeinden werden durch 110.000 neue Tonnen für Restmüll und für Bioabfall ersetzt. Für den Dienstleister C-Trace aus Bielefeld war das im vergangenen Jahr die größte Tauschaktion bundesweit.

 

Der Tonnenaustausch war nötig, weil mit der Übernahme der Abfallentsorgung durch den Alb-Donau-Kreis ein einheitliches Abfallgebührensystem eingeführt wurde. Der Chip in der neuen Restmülltonne zählt jede Leerung, möglich sind 6-26 Leerungen pro Jahr im 14-Tage-Rhythmus. In Verbindung mit der freien Wahl aus sechs möglichen Tonnengrößen kann sich so jeder Haushalt und jeder Betrieb seinen individuellen Entsorgungsfahrplan zusammenstellen. Dazu kommt die flächendeckende Einführung der Biotonne, mit der nun weniger Abfall in der Restmülltonne landet. So wurden 74.500 Rest- und 36.500 Biomülltonnen im Alb-Donau Kreis verteilt.   

 

Die neuen Tonnen stammen vom Hersteller ESE aus Neuruppin, die Verteilung wurde vom Bielefelder Abfalllogistik-Dienstleister C-Trace organisiert. Alle Tonnen, die im Rahmen der Bedarfsabfrage fristgerecht bestellt waren, wurden auch fristgerecht bis Jahresende ausgeliefert. Für Verzögerungen sorgten die zahlreichen Nach- und Umbestellungen zum Jahresende, sie werden bis Ende Februar abgearbeitet.

 

Für C-Trace war die Tauschaktion mit ihren 180.000 Behälterbewegungen das größte Projekt im abgelaufenen Jahr. Man war „beeindruckt von der Größe und der Vielfalt“, sagt Vertriebsleiter Andreas Holler. Jede der 55 Kreisgemeinden hatte zuvor ihr eigenes Entsorgungssystem. C-Trace liefert auch die Responder-Technik der neuen Restmüllbehälter – der eingebaute Chip, der vom Leerungs-LKW identifiziert wird, ermöglicht die individuelle Zählung der Leerungen. Das Unternehmen ist große Dimensionen gewohnt: Der nächste Auftrag sind 190.000 Behälter für Berlin.     

     

Die  70.000 alten Mülltonnen aus dem Alb-Donau-Kreis werden beim Entsorger Remondis im Ulmer Donautal in Rohstoff für neue Abfalltonnen umgewandelt. Die Tonnen werden hier gewaschen und geschreddert, das Ergebnis ist Kunststoff-Granulat, das an ESE geht und dort zu neuen Abfallbehältern verarbeitet wird. Das High-Density Polyethylen (HDPE) ist als sortenrein angelieferter Kunststoff bestens fürs Recycling geeignet. Es wird auf 250 Grad erhitzt, in Formen gedrückt und abgekühlt. So entstehen neuwertige Abfallbehälter. Die Achsen aus Metall werden einer Verhüttung zugeführt. Auch hier wird sortenreiner Metallschrott erfasst und wiederverwendet.

 


Die Behälter von ESE sind fast vollständig aus Recyclingmaterial und tragen das Umwelt-Siegel „Blauer Engel“. Das Unternehmen aus Neuruppin, das Abfallgefäße in 

alle Welt liefert, hat dafür vor einiger Zeit auch den  Nachhaltigkeitspreis der Wirtschaftsförderung von Brandenburg erhalten. Die von ESE recycelten Abfalltonnen sind qualitativ Erste Wahl und tragen das RAL-Gütezeichen, betont ESE-Geschäftsführer Andreas Ziegler: „Das Recycling verändert die Eigenschaften des Materials nicht“. Ein Beispiel für nahezu perfekte Kreislaufwirtschaft, die sich auch wirtschaftlich lohnt: Die Verwertungserlöse refinanzieren teilweise den Tonnentausch und wirken sich mindernd auf die Abfallgebühr aus.

 

Die alten Tonnen werden noch bis Ende Februar eingesammelt, den Zeitplan für die einzelnen Kreisgemeinden gibt es auf der Startseite der Homepage www.aw

-adk.de unter „Termine zur Abholung der Altbehälter“. Die Tonnen müssen rechtzeitig bis 6.00 Uhr morgens am Abholtag restentleert bereitstehen. Es ist auch möglich, sie kostenlos beim Entsorgungszentrum abzugeben, wenn man den Abholtermin verpasst hat. Wertstoffhöfe nehmen die Altbehälter nicht zurück. Für die 

Müllabfuhr sind sie nicht mehr zugelassen. Wer keine Transportmöglichkeit hat, kann die alten Tonnen auch über die Abfuhr von Restsperrmüll abholen lassen.


Die neuen Abfallgefäße entsprechen den aktuellen Normen und Arbeitsschutzvorschriften für die Entsorgungsmitarbeiter. Sie lassen sich mit dem Greifarm-LKW der Seitenlader-Technik leeren. Weil die neuen Abfallbehälter dem Landkreis gehören, können sie bei Verlust oder Beschädigung ersetzt oder auf Wunsch gegen Gebühr (22,05 Euro) gegen eine andere Größe getauscht werden.
Mehr zur Abfallwirtschaft im Alb-Donau-Kreis unter www.aw-adk.de

 

Im Lager in Ehingen stapelten sich die neuen Abfallbehälter.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Allgemein | 25.02.2023
Information zur Entsorgung von Altholz

Altholz Kategorie I-III  

 

In der Regel handelt es sich um Material aus dem Innenbereich wie Möbel, furnierte oder PVC-beschichtete Spanplatten, Kisten, Paletten oder unbehandelte, lasierte, gestrichene, lackierte oder beschichtete Hölzer (aber ohne schadstoffhaltige Holzschutzmittel oder Imprägnierung!). Haushalte können das Altholz bis zu einer Menge von 5m³ einmal jährlich kostenlos zur Sperrmüllabholung (Fraktion Altholz) anmelden: Online über den Kundenlogin ins  Bürgerportal auf der Homepage www.aw-adk.de, telefonisch über das Kundencenter unter 0731/185-3333 oder per E-Mail an kundenservice@aw-adk.de. Die Kundennummer für den Login ist den Anschreiben des Abfallwirtschaftsbetriebs zu entnehmen – etwa dem Abfallgebührenbescheid. Für Gewerbebetriebe ist die Sperrmüllabfuhr auf Abruf generell gebührenpflichtig mit 25 € für bis zu 5 m³ gewerbliches Altholz.

 

Für Mehrmengen bei der Abfuhr über 5m³ wird je weitere angefangene 2 m³ eine zusätzliche pauschale Gebühr in Höhe von 20 € erhoben. Hierfür erhalten Haushalte bzw. Gewerbebetriebe einen Gebührenbescheid.  

 

Sollten Haushalte zusätzlich zur einmalig gebührenfreien Sperrmüllabholung für die Fraktion Altholz eine weitere Abholung benötigen, werden hierfür Gebühren in Höhe von 25 € für bis zu 5m³ erhoben. Hierfür wird ein Gebührenbescheid verschickt.

 

Alternativ können Haushalte und Gewerbebetriebe haushaltsübliche Mengen von Altholz der Kategorie I-III ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten gebührenfrei auf einem Entsorgungszentrum anliefern (bis ca. 5 m³ pro Anlieferung). Haushalte können haushaltsübliche Mengen von Altholz der Kategorie I-III auch ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten gebührenfrei auf einem Wertstoffhof anliefern (bis ca. 5 m³ pro Anlieferung). Die Nutzung der Wertstoffhöfe ist für Gewerbebetriebe nicht zugelassen. 

 

Altholz der Kategorie IV  

 

In der Regel handelt es sich um schadstoffbelastetes Holz aus dem Außenbereich – etwa mit Holzschutzmitteln oder Imprägnierung behandeltes Holz wie Fenster mit und ohne Glas, Türen, Jägerzaun, Dachbalken, Dachlatten, Balken und sonstiges Konstruktionsholz wie Bretter von Gartenhütten etc. Dieses Material kann in haushaltsüblichen Mengen von Haushalten und Gewerbebetrieben bei den Entsorgungszentren abgegeben werden. Für Kleinmengen bis 200 kg wird eine Kleinmengenpauschale in Höhe von 15 € erhoben. Für größere Mengen als 200 kg fällt eine Gebühr in Höhe von 105,91 € je Tonne an.

 

Zu beachten: Altholz der Kategorie IV darf nicht bei der Sperrmüllabfuhr für die Fraktion „Altholz“ bereitgestellt werden, es wird nicht mitgenommen. 

 

>> Merkblatt als PDF herunterladen

 
Allgemein | 16.02.2023
Abfallkalender: „Straßensammlung Papier“ ist nicht die Blaue Tonne

Verschiedene Vereine in Städten und Gemeinden sammeln in Absprache mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb regelmäßig Altpapier bzw. Kartonagen in den Ortschaften ein. Diese Termine sind als „Straßensammlung Papier“ mit dem Symbolbuchstaben „P“ im Abfallkalender des Abfallwirtschaftsbetriebs vermerkt.

 

Die Termine für die Abholung von Blauen Tonnen sind dagegen nicht im Abfallkalender vermerkt.

 

Grund: Die Blaue Tonne ist kein Angebot des Abfallwirtschaftsbetriebs, sondern eine gewerbliche Sammlung verschiedener Entsorgungsbetriebe. Die Blauen Tonnen müssen von den Haushalten auch direkt bei den Firmen bestellt werden. Dort gibt es auch die Abholtermine dazu. Die Verwertungserlöse aus der Altpapiervermarktung der Blauen Tonne kommen den Firmen und nicht den Abfallgebührenzahlern des Alb-Donau-Kreises zu Gute.

 

Wer seine Wertstoffe aus Papier, Pappe oder Kartonagen dagegen über Altpapiercontainer, Wertstoffhöfe oder Entsorgungszentren dem Abfallwirtschaftsbetrieb überlässt, trägt dazu bei, dass sich die Verwertungserlöse gebührenmindernd auf die Abfallgebühren auswirken.

 

 
Haushalt | 15.02.2023
Sperrmüllabfuhr: Lieber früher als später

Zusätzlich zur Abgabemöglichkeit in den Entsorgungszentren und Wertstoffhöfen (hier nur Altholz und Metall, kein Restsperrmüll und  Elektrogroßgeräte) können Haushalte Sperrmüll auch abholen lassen (einmal jährlich gebührenfrei bis 5m³). Bei der Sperrmüllabfuhr gibt es eine beständige Kurve: Je später das Jahr, desto mehr Sperrmüll wird angeliefert und desto mehr Abfuhrtermine werden beantragt. Zum Jahresende gibt es einen regelrechten Peak, also eine Nachfragespitze. Das führt zu Terminengpässen bei der Sperrmüllabfuhr. Der Rat daher: Rechtzeitig an den Sperrmüll denken und lieber früher als später den Abfuhrtermin beantragen, wenn man einen möchte. Das geht mit den persönlichen Zugangsdaten auf dem  Online-Bürgerportal auf der Homepage www-aw-adk.de > Kunden Login – und im Kundencenter unter  Tel. 0731 / 185-3333 und E-Mail: kundenservice@aw-adk.de.          

 

 

 

 

 
Allgemein | 09.02.2023
Vorsicht Frost: Tipps gegen das Einfrieren der Biotonne

 

 

 

 

Bei Temperaturen unter null Grad können Bio-Abfälle in den Biotonnen leicht einfrieren. Unter Umständen setzen sich nasses Laub, frischer Grünschnitt oder feuchte Abfälle so fest, dass der Tonneninhalt bei der Leerung nicht herausfallen kann. Da es nicht Aufgabe der Müllwerker ist, die eingefrorenen Abfälle aus den Tonnen zu lösen, müssen sie häufig mit Inhalt zurückgestellt werden. In diesem Fall besteht seitens der Bürgerinnen und Bürger kein Anspruch auf eine kostenlose Nachleerung des Abfallbehälters.

 

So verhindern Sie, dass Bioabfälle im Winter in die Biotonne einfrieren und diese nicht geleert werden kann:

 

  • Stellen Sie die Tonne an einen frostfreien Ort, z. B. Garage, Keller, Schuppen oder Gartenhaus – zumindest für die Nacht vor der Leerung.

 

  • In besonders kalten Nächten stellen Sie die Tonne am besten erst am Tag der Leerung, bis 6 Uhr morgens, an die Straße und überprüfen Sie morgens, ob der Deckel zugefroren ist

 

  • Legen Sie den Boden und die Wände der Biotonne mit einigen Lagen alter Zeitung, Knüllpapier oder Eierkartons aus. Dies saugt Feuchtigkeit auf, so dass der Inhalt nicht so festfriert.

 

  • Halten Sie Ihren Biomüll generell trocken. Wickeln Sie diesen immer ein in Zeitungspapier oder Bioabfalltüten aus Recyclingpapier, so dass keine Feuchtigkeit nach außen dringt. Küchenabfälle gut abtropfen lassen und anschließend einpacken.

 

  • Geben Sie keine flüssigen Abfälle in die Biotonne und lassen Sie feuchte Abfälle (z.B. Kaffeefilter) antrocknen, bevor Sie sie in die Biotonne geben.

 

  • Sollte der Biomüll doch einmal festfrieren, bleibt nichts Anderes übrig, als selbst zum Beispiel mit einem Besenstiel die Abfälle kurz vor der Leerung nochmals zu lockern (keine spitzen oder scharfkantigen Werkzeuge, um die Tonen nicht zu beschädigen). Die Müllwerker können und dürfen diese Arbeit nicht übernehmen.

 

  • Nach der Leerung sollte man die Biotonne gut austrocknen lassen und dann zuerst mit einigen Lagen Zeitungspapier auslegen. Alternativ können auch Papiersäcke verwendet werden, die die Tonne komplett auskleiden. Diese Säcke sind im Handel erhältlich.

 
Allgemein | 08.02.2023
Der neue Abfallkompass ist da

Wie sieht in Zukunft der Abfall-Gebührenbescheid aus? Das ist eines der Themen im neuen Abfall Kompass, der jetzt an die Haushalte im Alb Donau-Kreis verteilt wird. In der vierseitigen Broschüre informiert der Landkreis die Bürgerinnen und Bürger mehrmals im Jahr über Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema Abfall.

Neben der Erläuterung des Gebühren-Vorauszahlungsbescheids, der im Frühjahr verschickt wird, sind diesmal die Unterscheidung zwischen Grüngut und Bioabfall, das Online-Bürgerportal unter wwww.aw-adk.de und die verschiedenen Serviceleistungen der Abfallwirtschaft die Themen.
Der Abfallkompass Nr. 3 wird in einer Auflage von 100.000 an alle Haushalte im Alb-Donau-Kreis verteilt. Außerdem kann er hier online heruntergeladen werden:

Hier können Sie den Abfallkompass N°03 (Frühjahr 2023) herunterladen.

 

 
Allgemein | 25.01.2023
Verwendung von Bio-Abfalltüten aus Biofolie

Verboten sind die im Handel erhältlichen Bioabfalltüten aus  biologisch abbaubarer Folie nicht. Allerdings besteht das Problem, dass sie in der Bioabfall-Vergärungsanlage bei der Störstoffentfernung nicht von normalen Plastik unterschieden werden können. Zudem sind diese Biomülltüten zwar kompostierbar, aber benötigen eine erheblich längere Zeit wie der tatsächliche Inhalt. Das alles führt zu Problemen.

Daher empfehlen wir die Verwendung von Papiertüten. Diese gibt es preisgünstig im Handel. Plastik ist im Bioabfall generell verboten. 

 
Allgemein | 15.01.2023
Neu: Das Mini-Buch über den Landkreis

So geht der Alb-Donau-Kreis: In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag hat der KSV-Verlag für den Landkreis ein Erklärbuch für Kinder gemacht, das die Frage beantwortet, was so ein Landkreis alles macht und wozu er benötigt wird.


Auf Comic-Fahrradtour mit Landrat Heiner Scheffold geht es zum Biosphärengebiet, zur Müllverbrennungsanlage, zur Bushaltestelle, zur Berufsschule, zum Krankenhaus und zum Landratsamt -  alles Stationen, die für den Landkreis von Bedeutung sind. 

Die Kinder erfahren, um welche Aufgaben sich ein Landkreis kümmern muss. Und natürlich erklärt der Landrat ihnen auch, woher der Landkreis das Geld für seine Aufgaben bekommt und wie  Landräte und Landrätinnen sowie Abgeordnete gewählt werden.

 

>> zum Mini-Buch 
 

 

 

 

 

 
Allgemein | 20.12.2022
Die Abfall App ist da

Neu: Die Abfall App
Die Abfall App ist der Abfallkalender fürs Smartphone: Hier kann man sich die Termine in seinem Abfuhrbezirk anzeigen lassen, dazu gehört auch die Erinnerungsfunktion im Vorfeld. Wenn Sie auf Ihrem Smartphone den passenden Link anklicken, können Sie die Abfall App auf Ihr Gerät herunterladen: 


Die iOS App ist unter folgendem Link zu finden:

https://apps.apple.com/de/app/b%C3%BCrger-app-alb-donau-kreis/id6444342424?platform=iphone

 

Die Android App unter:

https://play.google.com/store/apps/details?id=de.ctrace.buergerapp.albdonaukreisabfallwirtschaft&gl=DE

 
Allgemein | 20.12.2022
Neu: Der Online-Verschenkmarkt

Der Verschenkmarkt:
Unter https://www.verschenkmarkt-alb-donau-kreis.de/ kann jede/r ab sofort Sachen aus Haus und Hof anbieten, die er nicht mehr benötigt, die aber für andere noch nützlich sein könnten: Von Möbeln über Spielsachen und Haushaltsartikel bis zu technischen Geräten und Büchern - kostenlos und ohne Registrierung. Man muss nur als Anbieterin oder Anbieter eine Telefonnummer oder Mailadresse hinterlassen, damit sich Interessenten melden können.

 

Der Online-Verschenkmarkt soll gut erhaltenen Sachen neue Nutzer vermitteln und verhindern, dass sie vorzeitig im Sperrmüll landen – ein Beitrag zur Reduzierung des Müllaufkommens.
 

 

 
Allgemein | 28.11.2022
Müll und Mülltrennung

Das Wichtigste auf einen Blick haben wir Ihnen in unserem Abfall-Kalender, der an alle Haushalte versendet wurde, zusammen gestellt. Damit Sie immer schnell und zügig auf die Hinweise zugreifen können, stellen wir diese auch online zur Verfügung.

 

Informationsblatt herunterladen

 
Allgemein | 08.11.2022
Der neue Abfallkalender ist da

Der Landkreis hat Ende November den Abfallkalender 2023 an die Haushalte verschickt. Der Abfallkalender informiert individuell für die konkrete Adresse des angeschriebenen Haushalts über folgende Termine:

 

  • Abfuhr Restmüll
  • Abfuhr Bioabfall
  • Gelber Sack
  • Straßensammlung Papier (Vereinssammlungen)
  • Straßensammlung Hecken- und Baumschnitt (ein Termin im Frühjahr, einer im Herbst)
  • Problemstoffannahme (1x im Quartal im Entsorgungszentrum, der Abfallkalender nennt die Termine des nächstgelegenen Entsorgungszentrums)

 

Der Landkreis bietet zusätzlich eine Abfall-App an, über die man sich an die Abfalltermine erinnern lassen kann. Sie geht voraussichtlich Ende November online.
Über das Bürgerportal der Abfallwirtschaft auf der Webseite lassen die Abfallkalender auch ausdrucken bzw. in den Kalender exportieren. Auf der Webseite lassen sich auch ohne Anmeldung im Bürgerportal über ein Orts- und Straßenverzeichnis die Abfuhrtermine abrufen.

 

Grünabfälle werden, getrennt nach krautig/grasig und holzig, unverpackt an den Entsorgungsstellen angenommen. Wir empfehlen, das Grüngut in wiederverwertbaren Transportsäcken anzuliefern und sie wieder mitzunehmen.

 

Die bisher verwendeten Säcke für Mehrmengen Restmüll können nur noch bis zum letzten Abfuhrtag in 2022 bereitgestellt werden und müssen deshalb dieses Jahr noch aufgebraucht werden.

 Künftig läuft die Bestellung von Zusatzsäcken telefonisch (0731/185-3333) oder per Mail (kundenservice@aw-adk.de) über die Abfallwirtschaft des Landkreises. In der Gebühr von 6,83 Euro für den 80 l – Zusatzsack ist der Versand inbegriffen.

 

 

 
Allgemein | 08.11.2022
Informationen zur Behältergröße

Wieviel passt in die neuen Abfallbehälter? Einige Bürger haben bei der 40-l-Tonne eine Abweichung vom Nennvolumen reklamiert. Dazu ein paar Hintergründe:  

 

Für die Größe der Abfallbehälter gilt eine europaweite Norm, die DIN EN 840. Sie lässt eine Abweichung von plus/minus 10 Prozent bei der Behältergröße zu. Das heißt, bei einem Behälter mit dem Nennvolumen 40 Liter kann das Volumen 10 % nach oben oder unten abweichen, was rechtlich zulässig ist. Wichtig ist, das Volumen im Deckel mit zu berücksichtigen, das führt bei Selbstversuchen mit Wasser leicht zu Ungenauigkeiten. 

 

 

Die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis hat auf die Vorgaben der Norm keinen Einfluss. Es wurden im Zuge der europaweiten Ausschreibung ca. 100.000 neue Abfallbehälter in verschiedenen Nenngrößen beim renommierten Hersteller ESE in Neuruppin bestellt. Die Behälter entsprechen der genannten Norm.
Das SKZ Prüfzentrum in Würzburg hat die im Alb-Donau-Kreis verwendeten 40-Liter Behälter (120-Liter-Behälter mit 40-Liter-Einsatz) erst vor kurzem wieder zertifiziert. Die Prüfung hat für den 40-Liter-Einsatz ein Volumen von 35 Litern festgestellt, für den Deckel ein Volumen von sechs Litern. Damit ergibt sich für diesen Behälter ein Gesamtvolumen von 41 Litern. 

 

Wichtig zur Frage der Gebührenberechnung: 
Die Abfallwirtschaft ist kein gewinnorientiertes Unternehmen, sondern darf als kommunaler Eigenbetrieb nur so viele Gebühren erheben wie für die Erfüllung der Aufgaben und zur Kostendeckung nötig sind. Spielräume für Nachlässe etc. sind dabei nicht vorgesehen und würden den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) widersprechen. 

 

Grundlage für die Erhebung der Jahresgebühr ist zwar die Gefäßgröße des Restabfallbehälters. Allerdings werden mit ihr auch die anderen Serviceleistungen finanziert: 

  •  Die Abfuhr von Restsperrmüll, Altholzabfuhr, Metallen und großen Elektro- und Elektronikaltgeräten und die Sonderabfuhr für Grünabfall;
  • der Betrieb der Wertstoffhöfe und der Entsorgungszentren;
  • die Straßensammlungen und die Container für Papierabfälle (Papier, Pappe und Kartonage) der Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis. 

 

Die Gebühren werden also nicht literweise abgerechnet, die Nenngröße (z.B. 40-Liter-Behälter) ist lediglich eine Äquivalenzgröße, also ein ungefährer Maßstab, um die Kosten gerecht zu verteilen. Sonst müsste ja strenggenommen nicht nur das Volumen der Abfälle erfasst werden, sondern auch dessen unterschiedliche Beschaffenheit. Das ist nicht möglich. Die Rechtsprechung nennt die Beschränkung auf die Nenngröße einen zulässigen Wahrscheinlichkeitsmaßstab, der auch Unschärfen bei der Behältergröße zulässt.

 

Die Haushalte haben viele Möglichkeiten, ihre Gebührenrechnung zu beeinflussen. Die Auswahl an sechs Behältergrößen mit einem Nennvolumen zwischen 40 und 1.100 Litern und die freie Wahl zwischen 6 und 26 Leerungen pro Jahr soll jedem Haushalt ermöglichen, seinen bedarfsgerechten Entsorgungsplan zusammenzustellen, ohne zu viel zu bezahlen. Den Haushalten wird empfohlen, zunächst die bereits bestellten Behälter auszuprobieren. Falls jemand feststellt, dass sein Müllbehälter für sein individuelles Müllaufkommen nicht passt, kann er einen größeren bestellen und ihn dann im Gegenzug seltener zur Leerung bereitstellen.
Falls unterjährig (z.B. bei einem privaten Fest) mal etwas mehr Müll anfällt, kann man 80-l-Säcke für Mehrmengen beim Kundencenter der Abfallwirtschaft in der Karlstr. 31 in Ulm bestellen (0731/185-3333, Mail: kundenservice@aw-adk.de). Hier werden auch alle weiteren Fragen rund um die Abfallwirtschaft im Alb-Donau-Kreis beantwortet - ebenso wie auf der Homepage.             

 

Bis Mitte Dezember sollen die neuen Müllbehälter komplett verteilt sein. Umtauschwünsche, z.B. andere Behältergrößen, werden ab 2023 entgegengenommen. Dann fällt eine Tauschgebühr in Höhe von 22,05 € an.

 
Allgemein | 10.07.2022
Abfallkompass 02

 
Allgemein | 14.02.2022
Abfallkompass 01

 
Allgemein | 14.02.2022
Terminplan bis März 2023

  • ab Ende Februar 2022 Bedarfsanfrage
    Jeder Haushalt erhält ein Schreiben und meldet die gewählten Leistungen an.
  • ab September 2022 Tonnenverteilung
    Der Liefertermin für die neuen Restmüll- und Biotonnen wird mit einem Anschreiben rechtzeitig bekanntgegeben.
  • ab 1. Januar 2023 Start Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis
    Neue Zuständigkeit: Der Abfallwirtschaftsbetrieb nimmt seinen Betrieb auf und beginnt mit der Leerung der Tonnen.
  • Januar/Februar 2023 Tonnenrückholung
    Die alten und nicht mehr zulässigen Tonnen werden, falls gewünscht, gebührenfrei abgeholt.
  • März 2023 Vorauszahlungsbescheid
    Die Haushalte erhalten ihren Vorauszahlungsbescheid für das Jahr 2023.

 
Allgemein | 14.02.2022
Die neue Abfallwirtschaft

Zu Jahresbeginn 2023 sind alle abfallwirtschaftlichen Aufgaben von den Städten und Gemeinden auf den Landkreis übergegangen. Gleichzeitig wurde flächendeckend die Bioabfalltonne eingeführt.

 

Ziele der neuen Abfallwirtschaft unter anderem: 

  • die verschärften abfallrechtlichen Vorgaben zu erfüllen - etwa das getrennte Sammeln von Wertstoffen,
  • den erhöhten Anforderungen an den Betrieb von Entsorgungsanlagen zu genügen,
  • eine gebühren- und bedarfsgerechte Entsorgung mit modernem Service für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis.

 

Vorteile der neuen Abfallwirtschaft auf einen Blick:

  • einheitliche Standards im gesamten Landkreis
  • flächendeckende Einführung der Biotonne
  • neue Restmülltonnen für jeden Haushalt
  • Wahlmöglichkeit bei der Tonnengröße (Restmüll und Bioabfall)
  • verursachungsgerechtes Gebührensystem (Restmüll)
  • Behältergemeinschaften können gebildet werden
  • 1 x im Jahr gebührenfrei Sperrmüll abholen lassen oder zum Entsorgungszentrum bringen
  • kreisweites Bringsystem mit großem Annahmespektrum: alle Entsorgungseinrichtungen sind für alle Kreisbewohnerinnen und -bewohner nutzbar
  • 1 x pro Quartal ist auf allen sechs Entsorgungszentren die Problemstoffsammlung möglich sowie bei der jährlichen Sammeltour im Herbst
  • Online-Dienste und Online-Kundenkonten
  • 55 Grünabfall-Sammelplätzze
  • eine gebühren- und bedarfsgerechte Entsorgung mit modernem Service