Wenn auf einem Grundstück sowohl Haushalts-Restmüll als auch Gewerbe-Restmüll anfällt, muss zusätzlich zur privaten Restmülltonne auch eine Tonne für den gewerblichen Restmüll (=gewerblicher Siedlungsabfall) bereitgestellt werden.
Für Klein- und Kleinstunternehmer besteht auf Antrag bei der Bedarfsanfrage die Möglichkeit der Mitbenutzung der privaten Restmülltonne vor Ort, wenn nur eine geringe Menge an Gewerbe-Restmüll anfällt.
Für die Mitbenutzung ist eine Zusatzgebühr von 47,04 € pro Jahr zu zahlen. Die Gebühr ist niedriger als die Zusatzgebühr bei einer Behältergemeinschaft für Haushalte, weil Leistungen wie die Problemstoffentsorgung oder die gebührenfreie Sperrmüll- oder Grüngutentsorgung hier nicht enthalten sind.
Die Zusatzgebühr von 47,04 € pro Jahr fällt für die weiteren gewerblichen Mitglieder auch an, wenn sich ausschließlich gewerbliche Nutzer zu einer Behältergemeinschaft zusammenschließen.
Wie bei der Behältergemeinschaft mehrerer Haushalte bestellt einer der Benutzer die Tonne und ist damit der Vorstand der Behältergemeinschaft und der Rechnungsempfänger für die Jahres- und Leerungsgebühr.
WICHTIG:
Der Vorstand der Behältergemeinschaft muss in jedem Fall mit seiner Unterschrift auf dem Bestellformular sein Einverständnis zur Behältergemeinschaft geben.
Wie die Kosten der Jahres- und Leistungsgebühr (Leerungsgebühr) auf die Mitglieder verteilt werden, bleibt Sache der Behältergemeinschaft.