Vom Landkreis erhalten Sie neue Tonnen. Die Tonnen sind Eigentum des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis. Sie werden ab September 2022 an die Haushalte im Alb-Donau-Kreis ausgeliefert. Über den Auslieferungstermin werden Sie rechtzeitig informiert. Auf Wunsch wird Ihre bisherige Mülltonne ab Januar 2023 gebührenfrei vom Landkreis abgeholt und verwertet (bitte bei der Bedarfsanfrage angeben).
Die Jahresgebühr orientiert sich am Behältervolumen und ist unabhängig von der Zahl der Leerungen. Sie deckt die Fixkosten für die Restmüllsammlung und -entsorgung ab, für die Entsorgungszentren, Wertstoffhöfe, Grüngutsammelstellen, für die Papier-, Pappe- und Kartonagesammlung, für die Problemstoffsammlung sowie die Kosten für die Abfallbehälter und die Sperrmüllsammlung einmal im Jahr.
Die Leistungsgebühr (Leerungsgebühr) deckt die mengenabhängigen Kosten der Restmüllsammlung und -entsorgung ab und fällt nur an, wenn eine Leerung tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Es werden sechs Pflichtleerungen pro Jahr abgerechnet.
Die Restmülltonne kann alle 14 Tage zur Leerung bereitgestellt werden, d.h. die maximale Anzahl an Leerungen beträgt 26 im Jahr.
Sollten die Behälter einmal nicht ausreichen, können Sie beim Kundencenter (0731 / 185-3333, E-Mail: kundenservice@aw-adk.de) Zusatzsäcke (80 l) bestellen gegen eine Gebühr von 6,83 € (Postversand).
Da bei gleichzeitiger Nutzung von Restmüll- und Bioabfalltonne deutlich weniger Restmüll anfällt, kann man durch die seltenere Leerung der Restmülltonne Gebühren sparen.
Der Sperrmüll wird bei Bedarf zerlegt und aus den Räumen des Nutzers zum Sammelfahrzeug gebracht. Je angefangene 15 Minuten wird eine Exrtragebühr von 15,56 € erhoben.
Was tun mit den alten Tonnen?
Wenn die Tonne ausgetauscht werden soll
Für eine Gebühr von 22,05 € (beim 1.100 l - Behälter 31,50 €) kann man eine größere oder kleinere Tonne beantragen. Das gilt für Restmüll- und für Biomülltonnen. Auch bei Auslieferung oder Rückholung fällt pro Behälter diese Gebühr an.
Bestellbar im Online-Bürgerportal unter www.aw-adk.de > Kunden-Login;
Tel. 0731 / 185-3333;
E-Mail: kundenservice@aw-adk.de
Zusatzsäcke
Sollten die Behälter einmal nicht ausreichen, können Sie gegen eine Gebühr von 6,83 € (Postversand) beim Servicezentrum der Abfallwirtschaft unter Telefon 0731 / 185-3333
oder E-Mail kundenservice@aw-adk.de Zusatzsäcke (80 l) bestellen. Mit dem Kauf der Säcke fallen keine weiteren Gebühren an.
Behältergemeinschaft
Sie können mit einem oder mehreren Nachbarn Ihren Restmüllbehälter und/oder die Biotonne gemeinsam nutzen.
Einer der gemeinsamen Nutzer bestellt die Tonne (Bedarfsanfrage) und ist damit der Vorstand der Behältergemeinschaft und der Rechnungsempfänger für die Jahres- und Leerungsgebühr.
Wichtig: Der Vorstand der Behältergemeinschaft muss in jedem Fall mit seiner Unterschrift auf dem Bestellformular des Mitglieds sein Einverständnis zur Behältergemeinschaft geben.
Jeder weitere Haushalt einer Restmüll- Behältergemeinschaft muss unabhängig von der Behältergemeinschaft eine Zusatzgebühr in Höhe von 66,24 € bezahlen. Das entspricht in etwa der Gebühr für eine 40 l - Tonne und gilt auch dann, wenn beispielsweise der Hausverwalter einen Gemeinschaftsbehälter bestellt hat. Die Gebühr deckt die Kosten für die Entsorgungseinrichtungen im Bringsystem ab, die gebührenfreie Sperrmüllsammlung je Haushalt einmal pro Jahr, Verwaltungskosten für Abfallberatung und weitere abfallwirtschaftliche Angebote und Maßnahmen.
Wie die Kosten der Jahres- und der Leerungsgebühr auf die Mitglieder verteilt werden, bleibt Sache der Behältergemeinschaft. Wir empfehlen aber folgendes Vorgehen: Ein Betrag in Höhe der Zusatzgebühr für Mitnutzer (66,24 €) sollte durch den Vorstand vom umzulegenden Gesamtbetrag abgezogen (und selber übernommen) werden. Sonst zahlen die Mitnutzer doppelt. Denn die Zusatzgebühr stellt genau wie die Jahresgebühr eine Grundgebühr dar, mit der Leistungen der Abfallwirtschaft finanziert werden (Entsorgungseinrichtungen, Sperrmüllsammlung, Verwaltung und anderes).
Dazu eine Modellrechnung für eine 60-l-Tonne mit drei Nutzern und monatlicher Leerung: Jahresgebühr 88,32 €, Leerungegebühr 12 x 3,46 = 41,53 € , gesamt also 129,85. Für die Berechnung der Umlage werden davon 66,24 € abgezogen, so dass für jeden 21,20 € übrig bleiben. Darüber hinaus zahlt jeder Nutzer 66,24 € Grundgebühr an die Abfallwirtschaft.
Tipp:
Bei einer Behältergemeinschaft für die Biotonne fällt für die weiteren Nutzer keine Zusatzgebühr an. Bei z.B. zwei Teilnehmern halbiert sich so die jährliche Gebühr.
Hausverwaltungen von größeren Wohnanlagen
Die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung erhalten künftig im ganzen Alb-Donau-Kreis die Haushalte. Bei Wohnanlagen mit Nutzung größerer Gemeinschaftsmüllbehälter kann auch die Hausverwaltung Rechnungsempfänger sein.
Hausverwaltungen können mit uns Kontakt aufnehmen und sich von uns beraten lassen.
Telefon 0731 185-3333
Es ist weiterhin möglich, die Gebühren für die durch die Hausverwaltung bestellten Tonnen über die Hausverwaltung abzurechnen.
Wichtig:
Auch bei diesen gemeinsam genutzten Tonnen handelt es sich um eine Behältergemeinschaft. Jeder beteiligte Haushalt muss deshalb die Zusatzgebühr in Höhe von 66,24 € bezahlen. Damit werden Leistungen wie das Bringsystem oder die Sperrmüllsammlung einmal pro Jahr abgedeckt.
Jeder Haushalt kann dann mit seinem Gebührenbescheid das Bringsystem (zum Beispiel Problemstoffsammlung) und einmal pro Jahr die Sperrmüllsammlung in Anspruch nehmen, die ggf. von der Hausverwaltung zu einem bestimmten Termin für mehrere Haushalte angemeldet wird.
Zusatzleistungen für die Restmüll- und Biotonne
Gegen eine Zusatzgebühr können ab 2023 Zusatzleistungen für die Restmülltonne sowie für die Biotonne telefonisch oder auf der Webseite bestellt werden.
Behälterschloss
Gegen eine jährliche Zusatzgebühr 3,60 € kann die Tonne mit einem Schwerkraftschloss ausgestattet werden.
Biofilterdeckel
Für 28,35 € ist ein Filterdeckel für die Biotonne erhältlich. Der Biofilterdeckel schließt den Deckel durch eine Gummidichtung sehr dicht ab und hält so Fliegen und Maden fern. Zum anderen bauen Mikroorganismen im Filterdeckel Geruchsstoffe ab und reduzieren somit die Geruchsbildung.
Der Filtereinsatz sollte ca. alle zwei bis drei Jahre gewechselt werden. Ob der Filter getauscht werden muss, kann durch einen Geruchstest geprüft werden. Nur wenn – vor allem im Sommer – die Biotonne trotz Filter bei geschlossenem Deckel sehr stark riecht, sollte der Filter erneuert werden. Filtermaterial ist über den Handel oder Onlinehandel erhältlich. Bei einer Rückgabe des Abfallbehälters kann der Biofilterdeckel abmontiert und behalten werden.
Wichtig: Der Filterdeckel lässt Gase durch und ist daher nicht dicht. Das heißt, die Tonne sollte im Trockenen stehen und vor Regen geschützt sein Sonst dringt Wasser über den Filtedeckel ein und weicht den Inhalt auf - im Zweifel sollte daher besser auf den Filterdeckel verzichtet werden.
Vollservice
Im Rahmen des Vollservice werden Restmüll- und Biotonnen (40 – 240 l) gegen eine jährliche Gebühr von 22,40 € im Vollservice entleert. Sie werden von einem festgelegten Ort auf dem Grundstück abgeholt und nach der Leerung wieder dorthin zurückgebracht. Bei 1.100 l-Behältern (nur Restmüll) ist der Vollservice inklusive, muss allerdings bei uns beantragt werden, da wir hier genauere Informationen benötigen. Beim Vollservice ist kein variables Bereitstellen mehr möglich, der Behälter wird auf jeden Fall 26mal pro Jahr geleert (bei wöchentlicher Leerung der 1.100 l-Restmüllbehälter 52 mal) und diese Anzahl abgerechnet.