Die Tonnen sind Eigentum des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis, sie werden von ihm ausgeliefert und bei Wegzug aus dem Landkreis wieder abgeholt. Über den Auslieferungstermin werden Sie rechtzeitig informiert. Bei Umzug innerhalb des Landkreises kann sie mitgenommen werden. Bei Bedarf kann die Tonne gegen Gebühr getauscht werden - mehr dazu im nächsten Absatz.
Die Jahresgebühr orientiert sich am Behältervolumen und ist unabhängig von der Zahl der Leerungen. Sie deckt die Fixkosten für die Restmüllsammlung und -entsorgung ab, für die Entsorgungszentren, Wertstoffhöfe, Grüngutsammelstellen, für die Papier-, Pappe- und Kartonagesammlung, für die Problemstoffsammlung sowie die Kosten für die Abfallbehälter und die Sperrmüllsammlung einmal im Jahr.
Die Leistungsgebühr (Leerungsgebühr) deckt die mengenabhängigen Kosten der Restmüllsammlung und -entsorgung ab und fällt nur an, wenn eine Leerung tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Es werden sechs Pflichtleerungen pro Jahr abgerechnet.
Die Restmülltonne kann alle 14 Tage zur Leerung bereitgestellt werden, d.h. die maximale Anzahl an Leerungen beträgt 26 im Jahr (Ausnahme: 1.100 l - Behälter, er kann auch wöchentlich geleert werden).
Sollten die Behälter einmal nicht ausreichen, können Sie beim Kundencenter (0731 / 185-3333, E-Mail: kundenservice@aw-adk.de) Zusatzsäcke (80 l) gegen eine Gebühr von 6,83 € (Postversand) bestellen.
Gebühr Tonnentausch / Auslieferung / Rückholung:
Für eine Gebühr von 22,05 € (beim 1.100 l - Behälter 31,50 €) kann man eine größere oder kleinere Tonne beantragen. Das gilt für Restmüll- und für Biomülltonnen. Auch bei Auslieferung oder Rückholung fällt pro Behälter diese Gebühr an.
Bestellbar im Online-Bürgerportal unter www.aw-adk.de > Kunden-Login;
Tel. 0731 / 185-3333;
E-Mail: kundenservice@aw-adk.de
Für die Leerungen von fehlbefüllten Biotonnen und für die Abholung von fehlbefüllten Gelben Säcken wird eine gesonderte Gebühr erhoben:
Fehlbefüllte Biotonne:
60 l: 7,11 €
120 l: 11,26 €
240 l: 16,66 €
Fehlbefüllter Gelber Sack: 9,20 €
Die Gebühr nach § 13 Abs. 2 für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder für den selbst verschuldeten Verlust von Abfallgefäßen beträgt:
Zweiradbehälter (40 l – 240 l): 45,16 €
Vierradbehälter (1.100 l): 154,07 €
Da bei gleichzeitiger Nutzung von Restmüll- und Bioabfalltonne deutlich weniger Restmüll anfällt, kann man durch die seltenere Leerung der Restmülltonne Gebühren sparen.
Der Sperrmüll wird bei Bedarf zerlegt und aus den Räumen des Nutzers zum Sammelfahrzeug gebracht. Je angefangene 15 Minuten wird eine Extragebühr von 27,56 € erhoben.
Express Sperrmüll:
Hier fällt einmalig eine Gebühr von 123,22 € an. Ausführung innerhalb 3 Werktagen nach Anmeldung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Abholtermin besteht nicht.
Wem gehört die Tonne?
Wenn die Tonne ausgetauscht werden soll
Für eine Gebühr von 22,05 € (beim 1.100 l - Behälter 31,50 €) kann man eine größere oder kleinere Tonne beantragen. Das gilt für Restmüll- und für Biomülltonnen. Auch bei Auslieferung oder Rückholung fällt pro Behälter diese Gebühr an.
Bestellbar hier im Online-Bürgerportal
oder
per E-Mail (mit Angabe der Objektnummer):
kundenservice@aw-adk.de
oder
Formular Behältertausch zum Herunterladen
Zusatzsäcke
Sollten die Behälter einmal nicht ausreichen, können Sie gegen eine Gebühr von 6,83 € (Postversand) beim Servicezentrum der Abfallwirtschaft unter Telefon 0731 / 185-3333
oder E-Mail kundenservice@aw-adk.de Zusatzsäcke (80 l) bestellen. Mit dem Kauf der Säcke fallen keine weiteren Gebühren an.
Am Leerungstag der Restmülltonne den Zusatzsack zusammen mit einer Restmülltonne bitte gut sichtbar am Straßenrand bereitstellen. Grund: Die Restmüllsäcke können aufgrund der Höhe des Müllfahrzeuges nur mit einer Restmülltonne in das Müllfahrzeug gehoben werden.
Der befüllte Zusatzsack darf ein Gewicht von 25 kg nicht überschreiten
Behältergemeinschaft
Sie können mit einem oder mehreren Nachbarn Ihren Restmüllbehälter und/oder die Biotonne gemeinsam nutzen.
Einer der gemeinsamen Nutzer bestellt die Tonne (Bedarfsanfrage) und ist damit der Vorstand der Behältergemeinschaft und der Rechnungsempfänger für die Jahres- und Leerungsgebühr. Bei Wohnanlagen kann dies auch der Hausverwalter sein.
Wichtig: Der Vorstand der Behältergemeinschaft muss in jedem Fall mit seiner Unterschrift auf dem Bestellformular des Mitglieds sein Einverständnis zur Behältergemeinschaft geben.
Bei Wohnanlagen mit Behältergemeinschaft wird
die Abfallgebühr durch die Hausverwaltung abgerechnet, die Haushalte erhalten lediglich ein
Informationsschreiben. Damit kann man auch die
jährliche kostenlose Sperrmüllabfuhr / -anlieferung
in Anspruch nehmen.
Generell genügt für die Gründung oder Beitritt zu
einer Behältergemeinschaft die Zustimmung des
Eigentümers (Vermieters), die Zustimmung des
Mieters ist nicht erforderlich.
Wie die Kosten auf die Mitglieder verteilt werden, bleibt Sache der Behältergemeinschaft.
Auch für die Biotonne ist eine Behältergemeinschaft möglich. Hier fällt für die Mitnutzer keine Zusatzgebühr an.
Download Formular Behältergemeinschaft
Abfallgebühr in Wohnanlagen
Für die Abfallgebühren in Wohnanlagen gilt ab 2025 folgende Regelung:
Bei Wohnanlagen mit Behältergemeinschaft wird
die Abfallgebühr durch die Hausverwaltung abgerechnet, die Haushalte erhalten lediglich ein
Informationsschreiben. Damit kann man auch die
jährliche kostenlose Sperrmüllabfuhr / -anlieferung
in Anspruch nehmen.
Generell genügt für die Gründung oder Beitritt zu
einer Behältergemeinschaft die Zustimmung des
Eigentümers (Vermieters), die Zustimmung des
Mieters ist nicht erforderlich.
Noch bis Ende 2024 gilt die Regelung: Die Hausverwaltung überweist die Jahres- und Leerungsgebühren der Gemeinschaftsbehälter an die Abfallwirtschaft. Zusätzlich zahlt jeder Haushalt, der den Gemeinschaftsbehälter nutzt, direkt an die Abfallwirtschaft eine Mitnutzungsgebühr in Höhe von 66,24 € pro Jahr.
Sperrmüll: Hausverwaltungen können einen Termin zur Spermüllabholung für mehrere Haushalte anmelden.
Wer Sperrmüll ohne Zusatzgebühr auf dem Entsorgungszentrum anliefern will (1x jährlich möglich), benötigt dazu den QR-Sperrmüllcode vom Gebührenbescheid.
Für konkrete Fragen und Anliegen steht Ihnen unser Kundencenter unter Tel. 0731 / 185-3333 und E-Mail kundenservice@aw-adk.de zur Verfügung. Auch Hausverwaltungen können hier Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen.
Zusatzleistungen für die Restmüll- und die Biotonne
Gegen eine Zusatzgebühr können Zusatzleistungen für die Restmülltonne sowie für die Biotonne telefonisch (0731 / 185-3333) oder im Bürgerportal auf der Webseite bestellt werden.
Behälterschloss
Gegen eine jährliche Zusatzgebühr 3,60 € kann die Tonne mit einem Schwerkraftschloss ausgestattet werden. Es ist aus technischen Gründen nicht mit dem Biofilterdeckel kombinierbar.
Biofilterdeckel
Für 28,35 € ist ein Filterdeckel für die Biotonne erhältlich. Der Biofilterdeckel schließt den Deckel durch eine Gummidichtung sehr dicht ab. Mikroorganismen im Filterdeckel bauen Geruchsstoffe ab und reduzieren somit die Geruchsbildung.
Der Filtereinsatz sollte alle zwei Jahre gewechselt werden. Ob der Filter getauscht werden muss, kann durch einen Geruchstest geprüft werden. Nur wenn – vor allem im Sommer – die Biotonne trotz Filter bei geschlossenem Deckel sehr stark riecht, sollte der Filter erneuert werden. Filtermaterial ist über den Handel oder Onlinehandel erhältlich. Der Biofilterdeckel ist Eigentum des Käufers, bei einer Rückgabe des Abfallbehälters sollte er abmontiert werden.
Wichtig: Der Filterdeckel lässt Gase durch und ist daher nicht hundertprozentig dicht. Das heißt, die Tonne sollte im Trockenen stehen und vor Regen geschützt sein Sonst dringt Wasser über den Filterdeckel ein und weicht den Inhalt auf – im Zweifel sollte daher besser auf den Filterdeckel verzichtet werden. Der Biofilterdeckel ist aus technischen Gründen nicht mit dem Behälterschloss kombinierbar.
Vollservice
Im Rahmen des Vollservice werden Restmüll- und Biotonnen (40 – 240 l) gegen eine jährliche Gebühr von 22,44 € im Vollservice entleert. Sie werden von einem festgelegten Ort auf dem Grundstück abgeholt und nach der Leerung wieder dorthin zurückgebracht. Bei 1.100 l-Behältern (nur Restmüll) ist der Vollservice inklusive, muss allerdings bei uns beantragt werden, da wir hier genauere Informationen benötigen. Beim Vollservice ist kein variables Bereitstellen mehr möglich, der Behälter wird auf jeden Fall 26mal pro Jahr geleert (bei wöchentlicher Leerung der 1.100 l-Restmüllbehälter 52 mal) und diese Anzahl abgerechnet.