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FAQ

Häufig gestellte Fragen

 Das neue System

 Wie ist die Abfallwirtschaft im Alb-Donau-Kreis organisiert?

Zu Jahresbeginn 2023 hat der Landkreis die Aufgaben der Abfallwirtschaft von den Kommunen übernommen. Notwendig wurde dies vor allem wegen der gestiegenen abfallrechtlichen Anforderungen an die Mülltrennung und die damit verbundene flächendeckende Einführung der Biotonne. 

 

Zur zeitgemäßen Abfallwirtschaft gehören:

  • einheitliche Standards im gesamten Landkreis 
  • einheitliche Tonnen mit Chip und Seitenlader-Technik 
  • die Biotonne
  • Wahlmöglichkeit bei der Tonnengröße 
  • ein verursachungsgerechtes Gebührensystem 
  • Möglichkeit zu Behältergemeinschaften 
  • bedarfsgerechte Sperrmüllsammlung: Spermüll kann 1x pro Jahr gebührenfrei zur Abholung angemeldet oder am Entsorgungszentrum angeliefert werden.  
  • ein kreisweites Bringsystem mit großem Annahmespektrum. Alle Entsorgungseinrichtungen sind für alle Kreisbewohnerinnnen und -bewohner und angemeldeten Betriebe nutzbar
  • 1x pro Quartal Problemstoffsammlung in den Entsorgungszentren, dazu jährliche  Problemstoff-Sammeltour im Herbst
  • ein persönlich, telefonisch und digital erreichbares Kundencenter  
  • Homepage mit allen Informationen

 

 

 Wo sind die Sammelstellen?

Für ein flächendeckendes Netz mit kurzen Wegen gibt es über den Landkreis verteilt insgesamt 40 Grünabfallsammelplätze, 18 Wertstoffhöfe und sechs Entsorgungszentren. Letztere bieten umfassende Entsorgungsmöglichkeiten mit komfortablen Annahmezeiten. 

 

 Ist die Biotonne Pflicht?

Grundsätzlich ist die getrennte Sammlung von Bioabfällen verpflichtend, da Bioabfälle nicht als Restmüll verbrannt werden dürfen. Der Landkreis bietet aber die Möglichkeit, sich von der Bioabfallsammlung zu befreien, wenn die Abfälle im eigenen Garten kompostiert und im eigenen Garten verwertet werden können. Hierzu müssen Sie bei der Bedarfsanfrage die entsprechende Erklärung unterschreiben. 

 

Da aber häufig nicht alle Bioabfälle auch auf dem Kompost im Garten verwertet werden, kann die Biotonne die Eigenkompostierung sinnvoll ergänzen. 

 

 Wie erhalte ich meine Abfallbehälter?

Wenn Sie neu in den Alb-Donau-Kreis ziehen, melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt am neuen Wohnsitz an. Die Abfallwirtschaft wird automatisch informiert und schickt Ihnen das Auftragsformular zu, mit dem Sie Ihre Restmüllbehälter und Bioabfalltonnen bestellen können - oder bei Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern einer bestehenden Behältergemeinschaft beitreten.

 

Wer als Kunde registriert ist und seine Tonnen (z.B. in eine andere Größe) umtauschen möchte, kann mit seiner Kundennummer über das Bürgerportal (blaues Feld "Kunden-Login" rechts auf dieser Seite), per E-Mail oder telefonisch (blaues Feld "Schnellkontakt" rechts auf dieser Seite) einen Tonnentausch gegen Gebühr beauftragen. 

 

 

 Ist eine Behältergemeinschaft auch separat für die Biotonne möglich?

Eine Behältergemeinschaft ist auch separat nur für die Biotonne möglich. Im Unterschied zur Restmüll-Behältergemeinschaft fällt hier für die weiteren Nutzer keine Zusatzgebühr an. Bei zum Beispiel zwei Teilnehmern halbiert sich so die jährliche Gebühr. 

 

 Kann man die Tonnen gemeinsam nutzen?

Sie können mit einem oder mehreren Nachbarn Ihre Restmüllbehälter und/oder die Biotonne gemeinsam nutzen.  

Einer der gemeinsamen Nutzer bestellt die Tonne (Bedarfsanfrage) und ist damit Vorstand der Behältergemeinschaft und der Rechnungsempfänger für die Jahres- und Leerungsgebühr. 

 

WICHTIG:

Der Vorstand der Behältergemeinschaft muss in jedem Fall mit seiner Unterschrift auf dem Bestellformular des Mitglieds sein Einverständnis zur Behältergemeinschaft geben. 

 

Wie die Kosten der Jahres- und Leistungsgebühr (Leerungsgebühr) auf die Mitglieder verteilt werden, bleibt Sache der Behältergemeinschaft. 

 

Tipp: 

Bei einer Behältergemeinschaft für die Biotonne fällt für die weiteren Nutzer keine Zusatzgebühr an. Bei z.B. zwei Teilnehmern halbiert sich so die jährliche Gebühr. 

 

 Wie kann ich meine Tonne umtauschen?

Stellt sich im Laufe der Zeit heraus, dass Ihre Restmüll- oder Bioabfalltonne zu groß oder klein ist, können Sie über das Kundencenter einen Tonnentausch in Auftrag geben. Das dauert meist nur wenige Tage. Für den Tausch wird eine Gebühr von 22,05 Euro beziehungweise 31,50 Euro (1.100l-Behälter) erhoben. Die neuen Tonnen/Behälter werden zu Ihnen geliefert. 

 

Informationen zur Größe der Tonnen und Behälter finden Sie hier:

 

 Wie funktionieren die neuen Abfallbehälter?

Die neuen Tonnen entsprechen den gängigen Normen und  arbeitsrechtlichen Vorschriften (z.B. Räder), sind aus recyceltem Kunststoff und mit einem speziellen Chip ausgerüstet, der unter anderem die exakte Erfassung der Leerungen pro Jahr ermöglicht. Beim Restmüll werden so nur die Leerungen abgerechnet, die tatsächlich anfallen - mindestens aber sechs pro Kalenderjahr. Auch die Bioabfalltonne verfügt über einen Chip. Hier werden aber pro Leerungen keine zusätzlichen Gebühren fällig.

Alle Tonnen können mit dem Greifarm des Seitenlader-Müllfahrzeugs bewegt werden und sollten daher zur Leerung direkt am Straßenrand platziert werden. 

 

 Zuzug, Umzug, Wegzug

 

  • Zuzug: Ziehen Sie neu in den Alb-Donau-Kreis, melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt an Ihrem neuen Wohnsitz an. Die Abfallwirtschaft wird automatisch informiert und schickt Ihnen das Auftragsformular zu, mit dem Sie Ihre Restmüllbehälter und Bioabfalltonnen bestellen oder bei Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern einer bestehenden Behältergemeinschaft beitreten können.
     

  • Umzug: Wer innerhalb des Alb-Donau-Kreises umzieht, nimmt seine Tonnen mit (Ausnahme beispielsweise Behältergemeinschaften in Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern). Der Chip ordnet die Tonnen und Behälter einem Nutzer und keiner Adresse zu. Bitte melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt mit Ihrem neuen Wohnsitz und teilen der Abfallwirtschaft unter kundenservice@aw-adk.de oder Tel. 0731 / 185-3333 Ihre neue Adresse mit.
     

  • Wegzug: Wer nicht mehr im Alb-Donau-Kreis lebt, muss sich bei der Gemeinde abmelden. Bitte teilen Sie darüberhinaus der Abfallwirtschaft unter E-Mail kundenservice@aw-adk.de oder Tel. 0731 / 185-3333 Ihren Wegzug mit. Dann können das Kundenkonto geschlossen, die Gebühren verrechnet und die Tonnen zeitnah abgeholt werden.

     

    Bei Auslieferung, Umtausch und Rückholung einer Tonne fällt jeweils eine Gebühr von 22,05 € an. 

 

 Zusatzleistungen

 Abfall-App

Die App mit Erinnerungsfunktion, damit niemand die Abfuhrtermine versäumt, ist im App-Store (für iPhones) und im Google Play Store (für Android Geräte) unter "Bürger App Alb-Donau-Kreis" zu finden. 

 

 Filterdeckel für die Bioabfalltonne

Die Bioabfalltonne kann mit einem sogenannten Biofilterdeckel nachgerüstet werden. Für den Deckel inklusive Filtermaterial (ausreichend für die erste Befüllung) wird je Deckel eine Zusatzgebühr von 28,35 Euro erhoben. Gibt der Nutzer die Tonne zurück, kann der Biofilterdeckel abmontiert werden, alternativ geht er in das Eigentum des Landkreises über. Der Biofilterdeckel schließt den Deckel durch eine Gummidichtung sehr dicht ab und hält so Geruchsstoffe ab. Das reduziert die Geruchsbildung. 

Die Filterdeckel sind bestellbar im Kundencenter unter 0731 185-3333 oder per E-Mail an kundenservice@aw-adk.de.

 

 Wie werden die Abfuhrtermine bekanntgegeben?

Jeweils am Ende des Jahres wird an alle Haushalte und Gewerbetreibenden im Landkreis ein Abfallkalender verschickt. Neben der Abfuhr des Restmülls sind beispielsweise auch die Leerungstermine vom Bioabfall, die Grüngutsammlungen und die Abfuhr des Gelben Sacks aufgelistet. 

Den Abfallkalender gibt es auch digital zum Download und Selbstausdruck im Bürgerportal.

Zusätzlich informieren wir über die Abfall-App (zu finden  mit dem Suchbegriff "Bürger-App Alb-Donau-Kreis")  über die Abfuhrtermine. 

 

 Behälterschloss

Gegen eine jährliche Zusatzgebühr von 3,60 Euro kann die Tonne mit einem Schwerkraftschloss ausgestattet werden. Die Schlösser können über das Kundencenter (kundenservice@aw-adk.de oder unter 0731 185-3333) bestellt werden. 

 

 Vollservice

Im Rahmen des Vollservice werden Restmüll- und Bioabfalltonnen (40-240 Liter) gegen eine jährliche Gebühr von 22,40 Euro im Vollservice entleert. Sie werden von einem festgelegten Ort auf dem Grundstück abgeholt und nach der Leerung dorthin zurückgebracht. 1.100 l-Behälter werden immer im Vollservice entleert. Der Vollservice kann über das Kundencenter telefonisch 0731 185-3333 oder per E-Mail an kundenservice@aw-adk.de gebucht werden. 

 

 Wo kann man seine alte, selbst gekaufte Tonne abgeben?

Alte, noch selbst gekaufte Tonnen können in den sechs Entsorgungszentren abgegeben werden. Die ab 2023 ausgelieferten Tonnen sind Eigentum des Landkreises und werden bei Wegzug oder Tonnentausch von diesem gegen Gebühr zurückgeholt.  

 

 Alles rund um die Bioabfalltonne

 Wie bleibt meine Biotonne sauber?

Bitte stellen Sie die Biotonne an einen schattigen Standort ohne direkte Sonneneinstrahlung. Halten Sie den Deckel geschlossen, wickeln Sie Bioabfälle in saugfähiges Zeitungspapier ein und befüllen Sie die Tonne locker. Im Sommer empfiehlt es sich, die Tonne mit Wasser (zum Beispiel mit dem Gartenschlauch) regelmäßig auszuspülen.

 

 Bioabfalltüten aus Biofolie

Verboten sind die im Handel erhältlichen Bioabfalltüten aus biologisch abbaubarer Folie nicht. Allerdings besteht das Problem, dass sie in der Bioabfall-Vergärungsanlage bei der Störstoffentfernung nicht von normalen Plastik unterschieden werden können. Zudem sind diese Biomülltüten zwar kompostierbar, aber benötigen eine erheblich längere Zeit wie der tatsächliche Inhalt. Das alles führt zu Problemen.

Daher empfehlen wir die Verwendung von Papiertüten. Diese gibt es preisgünstig im Handel. Plastik ist im Bioabfall generell verboten.

 

 Ich habe einen Kompost im eigenen Garten - warum trotzdem eine Biotonne?

Einige Küchenabfälle wie Fleischreste, behandelte Zitrusfrüchte oder sonstige gekochte Speisereste sollten nicht im Garten kompostiert werden. Die Biogasanlage kann diese Abfälle zuverlässig verwerten. Wer selbst kompostiert, muss darauf achten, dass keine Fäulnisprozesse entstehen und sich kein klimaschädliches Methan bildet. Dafür muss das Kompostmaterial ausreichend durchlüftet werden. 

 

 Unter welchen Voraussetzungen kann ich von der Biotonne befreit werden?

Sie müssen (bei der Bedarfsanfrage) eine Erklärung unterschreiben, dass Sie das anfallende Kompostmaterial auf Ihrem eigenen Grundstück verwerten können. 

 

 Besteht der Anschluss- und Benutzungszwang auch für Gewerbebetriebe (Gastronomie, Kantinen, Lebensmittelbetriebe)?

Wenn in einem Gewerbebetrieb Bioabfall anfällt (beispielsweise Reste von mitgebrachten Pausenvespern der Beschäftigten, Reste von Büropflanzen, geringe Mengen Rasenschnitt, etc.), muss der Bioabfall getrennt gesammelt werden. Hierzu kann eine Biotonne des Landkreises genutzt werden.

Anders ist das bei Gastronomiebetrieben, Werks- und Schulkantinen, Bistros, Imbissen, etc.: Sie benötigen nach EU-Recht eine qualifizierte Speiseresteentsorgung. Diese wird von Unternehmen der Privatwirtschaft angeboten.