StartService:

Formulare

 Haushalt

 Behältergemeinschaft beantragen

Man kann mit anderen Haushalten einen Restmüll- wie auch den Bioabfallbehälter gemeinsam nutzen. Einer der gemeinsamen Nutzer bestellt die Tonne und ist damit Vorstand der Behältergemeinschaft und Rechnungsempfänger. Bei Wohn­anlagen kann dies auch der Hausverwalter sein.

 

Einzelheiten zu den Gebühren hier unter der Rubrik Gebühren > Haushalte > Behältergemeinschaft   

 

 Bioabfall-Entsorgung

Die Biotonne ist zunächst einmal Pflicht, sie kann mit dem Formular "Antrag auf Bioabfall-Entsorgung" bestellt werden.
Man kann sich jedoch auch von der Bioabfallsammlung befreien lassen, wenn diese Abfälle vollständig im eigenen Garten kompostiert und verwertet werden können. Hierzu den "Antrag auf Befreiung von der Biotonne" unterschrieben an die Abfallwirtschaft senden.

 

 SEPA-Lastschriftmandat

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat gestatten Sie uns den Einzug der Abfallgebühren über Ihre Bankverbindung. Sie müssen keine Überweisungen mehr vornehmen.     

 

 Gewerbe

 Müllgemeinschaft Beitritt/Gründung

Auch Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, sich an die kommunale Restmüllabfuhr anzuschließen. Für Kleinunternehmer besteht die Möglichkeit der Mitbenutzung vor Ort vorhandener häuslicher Abfallbehälter, wenn nur eine geringe Menge anfällt. Dafür fällt eine Zusatzgebühr von 47,04 € pro Jahr an. 
Sie fällt auch für die weiteren gewerblichen Mitglieder an, wenn sich ausschließlich gewerbliche Nutzer zu einer Behältergemeinschaft zusammenschließen.


 

 

 Bedarfsanfrage für neue Tonnen Restmüll/Bioabfall