Am 1. Januar 2023 sind alle abfallwirtschaftlichen Aufgaben von den Städten und Gemeinden auf den Landkreis übergegangen.
Für die Aufgaben der Abfallwirtschaft wurde am 1. Januar 2022 ein Eigenbetrieb gegründet. Dieser ging aus dem Fachdienst Abfallwirtschaft des Landkreises hervor. Der Eigenbetrieb ist ein organisatorisch gesondertes Unternehmen des Landkreises ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Grundlage seiner Arbeit ist die vom Kreistag beschlossene Abfallwirtschaftssatzung, in der alle Regelungen und Gebühren enthalten sind.