Die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis betreibt für die Bewohnerinnen und Bewohner seit Jahresbeginn 2023 flächendeckend zahlreiche Entsorgungseinrichtungen, unter anderem Entsorgungszentren, reine Wertstoffhöfe, Wertstoffhöfe mit Grüngutsammelplatz, Grüngutsammelplätze und Deponien für Erdaushub und Bauschutt.
Auf den 6 Entsorgungszentren können Kreisbewohnerinnen und –bewohner und im Kreis ansässige Gewerbebetriebe Wertstoffe in haushaltsüblichen Mengen entsorgen.
- auch gewerbliche Anlieferungen
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag, Samstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Angebot Haushalte
gebührenfrei angenommen werden:
- Restsperrmüll: Eine Anlieferung Restsperrmüll (alternativ eine Abholung auf Abruf) pro Kalenderjahr (5 m³) ist gebührenfrei. Bitte den aktuellen Gebührenbescheid mitbringen!
- Altholz A I-III (ohne Schadstoffe)*
- Elektrogeräte (getrennt nach Groß- und Kleingeräten, Geräten mit fest verbauter Batterie und Bildschirmen/TV-Geräte)
- Metallschrott
- Problemstoffe (1x im Quartal, Termine hier auf der Standortinfo in der Listenansicht)
- Wertstoffe: Altbatterien, Altglas, Akkus, Lampen, Altkleider + Altschuhe, Altpapier, Kartonagen, verwertbarer Bauschutt in Kleinmengen bis 100 l je Anlieferung, Metallschrott
- Grünabfall (getrennt nach holzig und krautig/saftend, bis max. 5 m³ pro Anlieferung)
gebührenpflichtig angenommen werden:
- Restsperrmüll ab der 2. Anlieferung
- schadstoffbelastetes Altholz A IV*
- Flachglas
- Altfenster
- Altreifen (nur PKW und Motorräder, keine LKW- oder Traktorreifen, diese werden vom Handel zurückgenommen), keine Felgen. Höchstmenge 8 Reifen pro Anlieferung.
- gipshaltige Abfälle
- nicht verwertbarer Bauschutt
- Kunststoffabfälle
Angebot Gewerbe
gebührenfrei angenommen werden:
- Altholz A I-III (ohne Schadstoffe)*
- Elektrogeräte (getrennt nach Groß- und Kleingeräten, Geräten mit fest verbauter Batterie und Bildschirmen/TV-Geräte)
- Metallschrott
- Wertstoffe: Altbatterien, Akkus, Lampen, Altkleider + Altschuhe, Altpapier, Kartonage, verwertbarer Bauschutt in Kleinmengen bis 100 l je Anlieferung,
gebührenpflichtig angenommen werden:
- Restsperrmüll
- Grünabfall (getrennt nach holzig und krautig/saftend)
- schadstoffbelastetes Altholz A IV*
- Flachglas
- Altfenster
- Altreifen (nur PKW und Motorräder, keine LKW- oder Traktorreifen, diese werden vom Handel zurückgenommen), keine Felgen. Höchstmenge 8 Reifen pro Anlieferung.
- gipshaltige Abfälle
- nicht verwertbarer Bauschutt
- Kunststoffabfälle
*Erläuterung der Altholzkategorien:
Altholzkategorie A I:
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde
Altholzkategorie A II:
verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
Altholzkategorie A III:
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel
Altholzkategorie A IV (schadstoffbelastet):
mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz