Bauschutt wird auf den Wertstoffhöfen und Entsorgungszentren bis zu einer Menge von 100 l pro Anlieferung gebührenfrei angenommen. Größere Mengen können gegen Gebühr auf den Entsorgungszentren angeliefert werden.
Die Regelung gilt für Bauschutt ohne schädliche Verunreinigungen, der sich als Ausgangsmaterial für die Herstellung von Recyclingbausteinen eignet, insbesondere Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Steine.
Nicht verwertbarer Bauschutt / gipshaltige Abfälle werden gegen Gebühr auf den Entsorgungszentren angenommen.
Nicht verwertbarer Bauschutt/gipshaltige Abfälle ist Bauschutt ohne schädliche Verunreinigungen, der sich nicht für die Herstellung von Recyclingbaustoffen eignet, insbesondere Baustoffe auf Gipsbasis.