StartService:

Mehrwegpflicht in der Gastronomie

 

Infos zur Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie

Seit Jahresbeginn 2023 müssen Gastronomiebetriebe unter bestimmten Voraussetzungen ihr Mitnahme-Essen auch in Mehrwegbehältern anbieten. Wie das geht und welche Regeln dabei für die Betriebe gelten, darüber informieren die unten aufgeführten Merkblätter zum Download.

 

Weitere Infos online:
- Lebensmittelverband Deutschland (Thema Hygiene und Mehrweggeschirr)
- Initiative "Essen in Mehrweg"

 

Im Landratsamt Alb-Donau-Kreis ist der Fachdienst Umwelt- und Arbeitsschutz für das Thema zuständig, erreichbar unter
Tel. 0731/185-1115 und E-Mail: Umwelt-Arbeitsschutz@alb-donau-kreis.de