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Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

1. Was tun mit den alten Tonnen?

Vom Landkreis erhalten Sie neue Tonnen. Die Tonnen sind Eigentum des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis. Sie werden ab September 2022 an die Haushalte im Alb-Donau-Kreis ausgeliefert. Über den Auslieferungstermin werden Sie rechtzeitig informiert. Auf Wunsch wird Ihre bisherige Mülltonne ab Januar 2023 gebührenfrei vom Landkreis abgeholt und verwertet (bitte bei der Bedarfsanfrage angeben).

 

2. Kann man sich die Tonne auch teilen?

Sie können mit einem oder mehreren Nachbarn Ihren Restmüllbehälter und/oder die Biotonne gemeinsam nutzen.

 

Einer der gemeinsamen Nutzer bestellt die Tonne (Bedarfsanfrage) und ist damit der Vorstand der Behältergemeinschaft und der Rechnungsempfänger für die Jahres- und Leerungsgebühr.

 

WICHTIG:
Der Vorstand der Behältergemeinschaft muss in jedem Fall mit seiner Unterschrift auf dem Bestellformular des Mitglieds sein Einverständnis zur Behältergemeinschaft geben.
 

Wie die Kosten der Jahres- und Leistungsgebühr (Leerungsgebühr) auf die Mitglieder verteilt werden, bleibt Sache der Behältergemeinschaft.

 

Tipp:
Bei einer Behältergemeinschaft für die Biotonne fällt für die weiteren Nutzer keine Zusatzgebühr an. Bei z.B. zwei Teilnehmern halbiert sich so die jährliche Gebühr.