Für die Rückgabe von „Verkaufsverpackungen“ (Leichtstoffverpackungen mit und ohne Grünem Punkt) aus Metall, Kunststoff und Verbundmaterial erhalten alle Haushalte, Gewerbetreibenden und Einrichtungen anderer Herkunftsbereiche Gelbe Säcke wie bisher an den üblichen Verteilstellen (Rathäuser etc.).
Die Lieferung und Einsammlung der Gelben Säcke wird nicht von der Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis organisiert. Der Gesetzgeber hat hierfür die Privatwirtschaft vorgesehen („Duales System“).
Serviceanfragen und Reklamationen zum Gelben Sack richten Sie bis Jahresende 2023 bitte an die Fa. Knettenbrech & Gurdulic über die kostenlose Service-Nummer 08245 9665-63 oder per E-Mail an
dispo-ulm@knettenbrech-gurdulic.de.
Ab 1.1.24 ist dann die Fa. Veolia für die Abfuhr der Gelben Säcke im Alb-Donau-Kreis zuständig, erreichbar unter Tel. 0800 0785600 und E-Mail an
de-ves-info-ulm@veolia.com.
Trennhilfe Gelber Sack:
In den Gelben Sack gehören ausschließlich gebrauchte und leere Verpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind. Unterschiedliche Bestandteile einer Verpackung trennen, den Deckel abziehen. Verpackungen nicht ineinander stapeln. Sie müssen aber nicht ausgewaschen werden - es genügt, wenn sie ohne grobe Produktrückstände sind. Sind die Verpackungen allerdings stark mit Essensresten verschmutzt, sollten sie in den Restmüll.
Das gehört in den Gelben Sack:
Alle Verpackungen aus Plastik, Kunstoffen, Verbundstoffen, Aluminium, Styropor, Metall oder Weißblech.
Zum Beispiel:
• Alu-, Blech- und Kunststoffdeckel
• Blisterpackungen von Medikamenten
• Butterfolie
• Buttermilch- und Joghurtbecher
• Einkaufstüten sowie Obst- und Gemüsebeutel aus Kunststoff
• Eisverpackungen
• Füllmaterial von Versandverpackungen aus Kunststoff, wie z. B. Luftpolsterfolie oder Schaumstoff
• Getränkekartons
• Konservendosen
• Kronkorken
• Kunststoffschalen und Folien für Lebensmittel
• Menüschalen von Fertiggerichten
• Milch- und Getränkekartons
• Folienverpackung von Süßwaren
• Nudelpackungen
• Putzmittelflaschen
• Nachfüllbeutel für Waschmittel, Seife etc.
• Senftuben
• Shampoo- und Duschgeflaschen u.ä.
• Spraydosen (entleert)
• Styropor aus Verpackungen
• Suppen- und Soßentüten
• Tierfutterdosen und -schalen
• Zahnpastatuben
Das gehört nicht in den Gelben Sack:
Alles was keine Verpackung ist, auch wenn es aus Plastik etc. besteht (z.B. Tupperdosen, Wäschekörbe) sowie Verpackungen aus Glas und Papier.
Zum Beispiel:
• Altkleider
• Batterien und Akkus
• Glas
• Blech- und Kunststoffgeschirr und -besteck
• CDs, DVDs etc.
• Einwegrasierer
• Schachteln
• Feuerzeuge
• Lampen und Glühbirnen
• Gummi
• Holzwolle
• Hygieneartikel
• Keramikprodukte
• Spielzeug
• Klarsichthüllen
• Kugelschreiber
• Papier und Pappe
• Porzellan
• Pflaster und Verbandsmaterial
• Styropor vom Bau
• Strumpfhosen
• Zahnbürsten
Mehr zum Gelben Sack unter www.muelltrennung-wirkt.de.