StartGebühren:
 
Die Restmüllgebühr für Gewerbe und vergleichbare Betriebe setzt sich zusammen aus einer Jahresgebühr und der Leistungsgebühr (Leerungsgebühr).
Größe
40 Liter
60 Liter
80 Liter
120 Liter
240 Liter
1.100 Liter
1.100 Liter *
Gebühr/Jahr
49,56 €
59,52 €
69,48 €
89,52 €
149,40 €
653,52 €
1.203,00 €
Gebühr/Leerung
2,80 €
3,46 €
4,05 €
5,04 €
7,34 €
41,04 €
41,04 €
* wöchentliche Abfuhr, gesonderte Vereinbarung


Die Jahresgebühr orientiert sich am Behältervolumen und ist unabhängig von der Zahl der Leerungen. Sie deckt die Fixkosten für die Restmüllsammlung und -entsorgung ab, für das Bringsystem sowie die Kosten für die Abfallbehälter.

Die Leistungsgebühr (Leerungsgebühr) deckt die mengenabhängigen Kosten der Restmüllsammlung und -entsorgung ab und fällt nur an, wenn eine Leerung tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Es werden sechs Pflichtleerungen pro Jahr abgerechnet.
Die Restmülltonne kann alle 14 Tage zur Leerung bereitgestellt werden, d.h. die maximale Anzahl an Leerungen beträgt 26 im Jahr

Sollten die Behälter einmal nicht ausreichen, können Sie beim Landkreis Zusatzsäcke (80 l) bestellen gegen eine Gebühr von 6,83 € (Postversand).

Gebühr Tonnentausch / Auslieferung / Rückholung:
Für eine Gebühr von 22,05 € (beim 1.100 l - Behälter 31,50 €) kann man eine größere oder kleinere Tonne beantragen. Das gilt für Restmüll- und für Biomülltonnen. Auch bei Auslieferung oder Rückholung fällt pro Behälter diese Gebühr an.
Bestellbar im Online-Bürgerportal unter www.aw-adk.de > Kunden-Login;
Tel. 0731 / 185-3333;
E-Mail: kundenservice@aw-adk.de




Behältergemeinschaft:
Sie können mit einem oder mehreren Nachbarn Ihren Restmüllbehälter und/oder die Biotonne gemeinsam nutzen.

Einer der gemeinsamen Nutzer bestellt die Tonne (Bedarfsanfrage) und ist damit der Vorstand der Behältergemeinschaft und der Rechnungsempfänger für die Jahres- und Leerungsgebühr.


WICHTIG:
Der Vorstand der Behältergemeinschaft muss in jedem Fall mit seiner Unterschrift auf dem Bestellformular des Mitglieds sein Einverständnis zur Behältergemeinschaft geben.


Wie die Kosten der Jahres- und Leistungsgebühr (Leerungsgebühr) auf die Mitglieder verteilt werden, bleibt Sache der Behältergemeinschaft.

Mitbenutzung vorhandener häuslicher Abfallbehälter:
Für Klein- und Kleinstunternehmer besteht die Möglichkeit der Mitbenutzung vor Ort vorhandener häuslicher Abfallbehälter, wenn nur eine geringe Menge anfällt. Dafür fällt eine Zusatzgebühr von 47,04 € pro Jahr an. Sie ist niedriger als die Zusatzgebühr bei einer Behältergemeinschaft für Haushalte, weil Leistungen wie die Problemstoffentsorgung oder die gebührenfreie Sperrmüll- oder Grüngutentsorgung hier nicht enthalten sind.
Die Zusatzgebühr von 47,04 € pro Jahr fällt für die weiteren gewerblichen Mitglieder auch an, wenn sich ausschließlich gewerbliche Nutzer zu einer Behältergemeinschaft zusammenschließen.

Für die Leerungen von fehlbefüllten Biotonnen und für die Abholung von fehlbefüllten Gelben Säcken wird eine gesonderte Gebühr erhoben:
Fehlbefüllte Biotonne:
60 l: 7,11 €
120 l: 11,26 €
240 l: 16,66 €
Fehlbefüllter Gelber Sack: 9,20 €

Die Gebühr nach § 13 Abs. 2 für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder für den selbst verschuldeten Verlust von Abfallgefäßen beträgt:
Zweiradbehälter (40 l – 240 l): 45,16 €
Vierradbehälter (1.100 l): 154,07 €
Die Biotonne wird ganzjährig alle 14 Tage geleert. Die Gebühr für die Biotonne fällt einmal pro Jahr an, unabhängig von der Zahl der Leerungen. Lange Standzeiten sollen damit vermieden werden.
Tonnengröße
60 Liter
120 Liter
240 Liter
Gebühr/Jahr
28,92 €
38,16 €
52,56 €
Abholung auf Abruf von Sperrmüll aus nicht privaten Herkunftsbereichen/Gewerbe ist gebührenpflichtig. Bitte den Sperrmüll nach Fraktionen getrennt (siehe nachfolgende Tabelle) anmelden und bereitstellen. Es wird nur der Sperrmüll der angemeldeten Fraktion mitgenommen.
Fraktion
Restsperrmüll
Altholzsperrmüll
Altmetall
E-Großgeräte
Zusatzgebühr
25,00 €
25,00 €
10,42 €
10,42 €
Mehrmenge
20,00 €
20,00 €
16,04 €
16,04 €
Vollservice Sperrmüll:
Der Sperrmüll wird bei Bedarf zerlegt und aus den Räumen des Nutzers zum Sammelfahrzeug gebracht. Je angefangene 15 Minuten wird eine Zusatzgebühr von 15,56 € erhoben.

 Rechtsgrundlage

Der Anschluss an die kommunale Restmüllabfuhr ist für alle Selbständigen, Unternehmen und Einrichtungen anderer Herkunftsbereiche (auch Verwaltungen, Vereine, Verbände, etc.) verpflichtend (§ 17 Abs. 1, S. 2 KrWG). Gemäß § 7 GewAbfV ist mindestens ein kommunaler Restmüllbehälter zu nutzen.

 

Für Klein- und Kleinstunternehmer besteht die Möglichkeit der Mitbenutzung vor Ort vorhandener häuslicher Abfallbehälter, wenn nur eine geringe Menge anfällt. Es kann dann eine Behältergemeinschaft gegründet werden.

 

 Bedarfsanfrage/Anmeldung für neue Tonnen

Jeder Gewerbebetrieb und jede Einrichtung aus einem anderen Herkunftsbereich meldet sich bei der Abfallwirtschaft an (kundenservice@aw-adk.de, Tel. 0731 /185-3333). Er erhält von uns ein Anschreiben (Bedarfsanfrage und Erläuterungen), das über die abfallwirtschaftlichen Leistungen informiert. Damit meldet er innerhalb von zwei Wochen die gewählten Leistungen verbindlich an.

 

Dazu füllen Sie das Formular "Bedarfsanfrage (Gewerbe) für neue Restmülltonne(n) und/oder Bioabfalltonne(n)" aus. Das Formular gibt es auch unten zum Herunterladen. Wer schon ein  Kundenkonto für den betroffenen Gewerbebetrieb erhalten hat, kann online im Bürger-Portal mit Kundennummer und Passwort die gewünschte Kombination aus Restmüll- und Bioabfalltonne  bestellen und ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) erteilen.

 

Optional können Sie auf dem Formular eine Behältergemeinschaft für die Restmüll- und/oder Biotonne gründen.   

 

Hat ein Betrieb mehrere Standorte, ist für jeden ein eigenes Kundenkonto nötig.    

 

Sie haben keine Bedarfsanfrage erhalten? Nutzen Sie den Download unten oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf: Kundencenter 0731 185-3333

 

 Wenn die Tonne ausgetauscht werden soll

Für eine Gebühr von 22,05 € (beim 1.100 l - Behälter 31,50 €) kann man eine größere oder kleinere Tonne beantragen. Das gilt für Restmüll- und für Biomülltonnen. Auch bei Auslieferung oder Rückholung fällt pro Behälter diese Gebühr an.    

Bestellbar im Online-Bürgerportal unter www.aw-adk.de > Kunden-Login;

Tel. 0731 / 185-3333;

E-Mail: kundenservice@aw-adk.de

 

 Behältergemeinschaft beantragen

Wenn auf einem Grundstück sowohl Haushalts-Restmüll als auch Gewerbe-Restmüll anfällt, muss zusätzlich zur privaten Restmülltonne auch eine Tonne für den gewerblichen Restmüll (=gewerblicher Siedlungsabfall) bereitgestellt werden.

 

Für Klein- und Kleinstunternehmer besteht auf Antrag (im Formular  Bedarfsanfrage) die Möglichkeit der Mitbenutzung der privaten Restmülltonne vor Ort, wenn nur eine geringe Menge an Gewerbe-Restmüll anfällt.

Für die Mitbenutzung ist eine Zusatzgebühr von 47,04 € pro Jahr zu zahlen. Die Gebühr ist niedriger als die Zusatzgebühr bei einer Behältergemeinschaft für Haushalte, weil Leistungen wie die Problemstoffentsorgung oder die gebührenfreie Sperrmüll- oder Grüngutentsorgung hier nicht enthalten sind.

 

Die Zusatzgebühr von 47,04 € pro Jahr fällt für die weiteren gewerblichen Mitglieder auch an, wenn sich ausschließlich gewerbliche Nutzer zu einer Behältergemeinschaft zusammenschließen.

 

Einer der Benutzer bestellt die Tonne und ist damit Vorstand der Behältergemeinschaft und Rechnungsempfänger für die Jahres- und Leerungsgebühr.

 

WICHTIG:

Der Vorstand der Behältergemeinschaft muss in jedem Fall mit seiner Unterschrift auf dem Bestellformular sein Einverständnis zur Behältergemeinschaft geben.
 

Wie die Kosten der Jahres- und Leistungsgebühr (Leerungsgebühr) auf die Mitglieder verteilt werden, bleibt Sache der Behältergemeinschaft.

 

 Leistungsangebot für das Gewerbe

Neben der Rest- und Bioabfallsammlung sind die angeschlossenen Gewerbebetriebe zur Nutzung der Entsorgungszentren und Grünabfallsammelplätze (gegen Gebühr) berechtigt. Neben den gebührenpflichtig zu verwertenden Abfällen können Gewerbebetriebe auf den Entsorgungszentren folgende Wertstoffe gebührenfrei abgeben:

  • Papierabfälle (Papier, Pappe, Karton),
  • Altholz (Kategorie A I bis III) ohne Glasinhalt und in Einzelteile zerlegt mit max. Kantenlänge 2 m,
  • Verwertbarer Bauschutt (in Kleinmengen bis 100 l je Anlieferung),
  • Batterien,
  • Textilabfälle,
  • Elektrokleingeräte,
  • Lampen.
 

 Bioabfälle in Gastronomie und Lebensmittelbetrieben

Gastronomie, Werks- und Schulkantinen, Bistros, Imbisse etc. benötigen nach EU-Recht eine qualifizierte Speiseresteentsorgung. Die Entsorgung darf nicht über eine Biotonne erfolgen!

 

Im Regelfall können Küchen- und Speiseabfälle pflanzlicher Herkunft aus der Gastronomie (Obst-, Gemüse- und Salatabfälle, Kartoffelschalen, Brot und anderes) über die Biotonne entsorgt werden. Die Beseitigung von Küchen- und Speiseabfällen tierischer Herkunft (sogenanntes K3-Material) über die Biotonne oder die Restmülltonne ist nicht zulässig! Die Nutzung einer Biotonne ist daher nur möglich, wenn eine zusätzliche Speiserestetonne vorhanden ist.
Die fachgerechte Entsorgung von Speiseresten wird von Unternehmen der Privatwirtschaft angeboten.  

 

 

 
Gebührenrechner
Behältergröße
Anzahl Behälter
Anzahl Leerungen
 
Gesamtkosten pro Jahr
0,00 €
Behältergröße
Anzahl Behälter
Anzahl Leerungen
 
Gesamtkosten pro Jahr
0,00 €
Zurück