Hier gehört nur Müll hinein, der nicht in der Biotonne, im gelben Sack oder den übrigen Entsorgungseinrichtungen entsorgt werden kann – also an den Entsorgungszentren, Wertstoffhöfen und Grüngutsammelplätzen sowie dem Sammelcontainern für Altglas und Altpapier, bei der Sperrmüllsammlung oder bei der Problemstoffsammlung.
In die Restmülltonne gehören dann nur noch beispielsweise:
Kehricht, Kleintierstreu, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, Kaminasche, Hydrokultur-Substrat, Kohle- und Holzasche sowie Ölruß, Leder- und Kleiderreste, Tapetenreste, Windeln, gebrauchte Hygieneartikel und Hygienemasken, usw.
Kein Restmüll sind insbesondere Küchen- und Pflanzenabfälle und nicht zu sehr verschmutzte Verpackungen.