Die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis bietet für Sperrmüll zwei verschiedene Entsorgungswege an: Wahlweise die Abholung oder die Selbstanlieferung bei einem der Entsorgungszentren. So können Sie Ihren Sperrmüll bedarfsgerecht entsorgen.
Gebührenfrei
1 x pro Jahr Abholung auf Abruf aus privaten Haushalten (nicht ins Folgejahr übertragbar, entscheidend ist Datum der Anmeldung). Die Anmeldung muss mindestens 5 Arbeitstage vor dem nächstverfügbaren Abholtermin liegen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Abholtermin besteht nicht.
Terminanmeldung unter Tel. 0731 / 185-3333 oder über das Online-Bürgerportal (Kunden-Login auch auf der Startseite dieser Homepage, die Zugangsdaten wurden mit dem gedruckten Abfallkalender und mit dem Gebührenbescheid an die Haushalte und Betriebe verschickt).
Tipp: Lieber früher als später anmelden. Je später das Jahr, desto mehr Sperrmüll wird angeliefert und desto mehr Abfuhrtermine werden beantragt. Zum Jahresende gibt es einen regelrechten Peak, also eine Nachfragespitze. Das führt zu Terminengpässen bei der Sperrmüllabfuhr. Der Rat daher: Rechtzeitig an den Sperrmüll denken und lieber früher als später den Abfuhrtermin beantragen.
Alternativ: Anlieferung auf dem Entsorgungszentrum 1 x pro Jahr. Es ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass die kostenlose Sperrmüllsammlung noch nicht in Anspruch genommen wurde. Vor Ort wird deshalb der QR-Code des Abfallgebührenbescheids eingelesen.
Gegen Gebühr:
Haushalte:
Der Sperrmüll wird bei Bedarf zerlegt und aus den Räumen des Nutzers zum Sammelfahrzeug gebracht. Je angefangene 15 Minuten wird eine Extragebühr von 27,56 € erhoben.
Express Sperrmüll:
Hier fällt einmalig eine Gebühr von 123,22 € an. Ausführung innerhalb 3 Werktagen nach Anmeldung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Abholtermin besteht nicht.
Gewerbe:
Der Sperrmüll wird bei Bedarf zerlegt und aus den Räumen des Nutzers zum Sammelfahrzeug gebracht. Je angefangene 15 Minuten wird eine Zusatzgebühr von 15,56 € erhoben.
Bereitstellung
Sperrmüll ist getrennt nach den drei Sperrmüllarten (Fraktionen) anzumelden und bereitzustellen:
- Altholz Kategorien A I – A III (z.B. Holzmöbel - siehe auch extra Merkblatt) und
- Metall/Elektrogroßgeräte (siehe auch extra Merkblatt)
- Restsperrmüll (z.B. Teppiche, Polstermöbel, sonstige Materialverbünde),
Zum Restsperrmüll gehören auch:
- Carbon-Fahrräder
- Einzelne Kunststoffteile
Kein Sperrmüll sind:
- Sägespäne (in den Restmüll)
- Spiegel, Aquarien und Terrarien (wegen Bruchgefahr in den Flachglascontainer im Entsorgungszentrum, außer z.B. Spiegeltüren von Schränken. Gebühr: bis 200 kg 15 € pauschal, darüber hinaus 105,91 € / t).
Wichtig: Es wird nur der Sperrmüll der angemeldeten Sorte mitgenommen. Die Menge darf je Fraktion eine haushaltsübliche Menge von 5 m³ nicht überschreiten. Stehen Mehrmengen bereit, gelten diese als angemeldet und werden in Rechnung gestellt.
Nicht als haushaltsüblich gilt Sperrmüll, der aus Haushaltsauflösungen stammt oder Baustellenabfälle.
Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 80 kg nicht überschreiten und nicht länger als 2,0 m und breiter als 1,5 m sein. Säcke, Tüten und geschlossene Behälter sind nicht im Sperrmüll nicht zulässig.
Vollservice Sperrmüll:
Der Sperrmüll wird bei Bedarf zerlegt und aus den Räumen des Nutzers zum Sammelfahrzeug gebracht. Je angefangene 15 Minuten wird eine Zusatzgebühr von 27,56 € erhoben.
Express Sperrmüll:
Hier fällt einmalig eine Gebühr von 123,22 € an. Ausführung innerhalb 3 Werktagen nach Anmeldung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Abholtermin besteht nicht.
> > Merkblatt zur Sperrmüll-Entsorgung (2 Seiten) herunterladen
> > Merkblatt zur Entsorgung von Altholz (1 Seite) herunterladen
> > Merkblatt zur Entsorgung von Elektrogeräten (2 Seiten) herunterladen