Die Biotonne kommt kreisweitAb 2023 werden in allen Städten und Gemeinden des Alb-Donau-Kreises Bioabfälle getrennt gesammelt. Grundlage ist das von der Bundesregierung beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz, das eine verpflichtende Getrenntsammlung von Bioabfällen vorsieht. Der Alb-Donau-Kreis setzt diese Vorschrift ab dem 1. Januar 2023 um. In einem Haushalt fällt in der Regel auch ein großer Anteil an Biogut an. Diesen Wertstoff will der Alb-Donau-Kreis ab 2023 für die Strom- und Wärmegewinnung nutzen. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis rechnet mit rund 6.000 t Biogut, das über die Biotonnen eingesammelt wird. In einer modernen Biogasanlage wird neben Strom und Wärme auch Dünger für die Landwirtschaft erzeugt.
Gut für die Umwelt: Biogut ist eine wertvolle Ressource, aus der Biogas gewonnen wird. Die organischen Abfälle werden in einer modernen Bioabfallvergärungsanlage klimafreundlich verwertet. Der Bioabfall wird dabei energetisch und stofflich genutzt. Aus dem gewonnenen Biogas kann Strom und Wärme erzeugt werden. Gut für den Geldbeutel: Durch die Trennung von Restmüll und Biogut fällt weniger Restmüll an - seltenere Leerungen der Restmülltonne reduzieren die Leerungsgebühr beim Restmüll. Gut für Eigenkompostierer: In der Biotonne können auch biogene Abfälle entsorgt werden, die nicht in den eigenen Kompost gegeben werden sollen, wie zum Beispiel behandelte Zitrusfrüchte-Schalen oder Fleischreste. Gut für Gartenbesitzer: Kleinmengen an Grünabfall wie der Rasenschnitt können auch in der Biotonne verwertet werden. Tipp: Bei einer Behältergemeinschaft für die Biotonne fällt für die weiteren Nutzer keine Zusatzgebühr an. Bei z.B. zwei Teilnehmern halbiert sich so die jährliche Gebühr.
Entsorgt werden hier Abfälle wie organische Küchenabfälle und Speisereste, Obst- und Gemüseschalen, Kerngehäuse, Kaffee- und Teesatz, Eierschalen, Grünabfall (Gartenabfall). Zur Feuchtigkeitsregulierung kann saugfähiges Papier wie Filtertüten, Papiertüten und Zeitungspapier verwendet werden. Für eine optimale energetische und stoffliche Verwertung des Bioabfalls ist die richtige Trennung wichtig – es dürfen keine Störstoffe in der Biotonne landen. Nachfolgend erfahren Sie, was in die Biotonne gegeben werden darf – und was nicht. In die Biotonne gehören: Küchenabfall Eierschalen feste Speisereste (roh, gekocht, verdorben), auch Wurst, Fleisch, Fisch Knochen Gemüse- und Obstabfälle, auch Südfrüchte Lebensmittelreste Brot- und Backwaren Speisefette in fester Form Kaffeefilter und Teebeutel Pflanzenabfall Laub, Rasenschnitt Stroh und Heu Topf- und Balkonpflanzen Unkräuter/Wildkräuter Verwelkte Blumen In die Biotonne gehören NICHT: Restmüll aller Art, z. B.: Kunststoffprodukte verpackte Lebensmittel Flüssigkeiten, beispielsweise flüssige Speisereste, Getränke Glas Kehricht, Staubsaugerbeutel Hydrokultur-Substrat Kleintierstreu Kohle- und Holzasche sowie Ölruß Leder- und Kleiderreste Staubsaugerbeutel Tapetenreste Windeln gebrauchte Hygieneartikel Zigarettenkippen und -asche Verpackungen
Bitte stellen Sie die Biotonne an einen schattigen Standort ohne direkte Sonneneinstrahlung, halten Sie den Deckel geschlossen, wickeln Sie die Bioabfälle in saugfähiges Zeitungspapier ein und befüllen Sie die Tonne locker. Im Sommer empfiehlt es sich, die Tonne regelmäßig mit Wasser (z.B. Gartenschlauch) auszuspülen.
Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne. Aber: Wer (bei der Bedarfsanfrage) eine Erklärung unterschreibt, dass er in der Lage ist, das anfallende Kompostmaterial auf dem eigenen Grundstück zu verwerten, kann sich von dieser Pflicht befreien lassen.
Gegen eine Zusatzgebühr können ab 2023 Zusatzleistungen für die Restmülltonne sowie für die Biotonne telefonisch oder auf der Webseite bestellt werden. Behälterschloss Gegen eine jährliche Zusatzgebühr 3,60 € kann die Tonne mit einem Schwerkraftschloss ausgestattet werden. Biofilterdeckel Für die Ausstattung der Biotonne mit einem Biofilterdeckel inkl. Filtermaterial für die Erstbefüllung wird je Filterdeckel eine Zusatzgebühr von 28,35 € erhoben. Bei der Rückgabe des Abfallbehälters kann der Biofilterdeckel durch den Nutzer demontiert werden, ansonsten geht der Biofilterdeckel in das Eigentum des Landkreises über. Der Biofilterdeckel schließt den Deckel durch eine Gummidichtung sehr dicht ab und hält so Fliegen und Maden fern. Zum anderen bauen Mikroorganismen im Filterdeckel Geruchsstoffe ab und reduzieren somit die Geruchsbildung. Vollservice Im Rahmen des Vollservice werden Restmüll- und Biotonnen (40 – 240 l) gegen eine jährliche Gebühr von 22,40 € im Vollservice entleert. Sie werden von einem festgelegten Ort auf dem Grundstück abgeholt und nach der Leerung wieder dorthin zurückgebracht (1.100 l – Behälter werden immer im Vollservice geleert).
Häufig gestellte Fragen Zusammenstellung von Informationen und Antworten zu besonders häufig gestellten Fragen.