StartAbfall-Info: Abfallarten:

Biogut

Entsorgt werden organische Abfälle wie Essens- oder Obst- und Gemüsereste.
 

Biotonne im Alb-Donau-Kreis

Seit Jahresbeginn 2023 werden in allen Städten und Gemeinden des Alb-Donau-Kreises Bioabfälle getrennt gesammelt. Grundlage ist das von der Bundesregierung beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz, das eine verpflichtende Getrenntsammlung von Bioabfällen vorsieht. 

 

In einem Haushalt fällt in der Regel auch ein großer Anteil an Biogut an. Diesen Wertstoff will der Alb-Donau-Kreis ab 2023 für die Strom- und Wärmegewinnung nutzen. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis rechnet mit rund 6.000 t Biogut, das über die Biotonnen eingesammelt wird. In einer modernen Biogasanlage wird neben Strom und Wärme auch Dünger für die Landwirtschaft erzeugt.

 

 Vorteile der Bioabfallsammlung

Gut für die Umwelt: Biogut ist eine wertvolle Ressource, aus der Biogas gewonnen wird. Die organischen Abfälle werden in einer modernen Bioabfallvergärungsanlage klimafreundlich verwertet. Der Bioabfall wird dabei energetisch und stofflich genutzt. Aus dem gewonnenen Biogas kann Strom und Wärme erzeugt werden.

 

Gut für den Geldbeutel:

Durch die Trennung von Restmüll und Biogut fällt weniger Restmüll an - seltenere Leerungen der Restmülltonne reduzieren die Leerungsgebühr beim Restmüll.

 

Gut für Eigenkompostierer:

In der Biotonne können auch biogene Abfälle entsorgt werden, die nicht in den eigenen Kompost gegeben werden sollen, wie zum Beispiel behandelte Zitrusfrüchte-Schalen oder Fleischreste.

 

Gut für Gartenbesitzer:

Kleinmengen an Grünabfall wie der Rasenschnitt können auch in der Biotonne verwertet werden.

 

Tipp:

Bei einer Behältergemeinschaft für die Biotonne fällt für die weiteren Nutzer keine Zusatzgebühr an. Bei z.B. zwei Teilnehmern halbiert sich so die jährliche Gebühr.

 

 Was darf in die Biotonne?

Entsorgt werden hier Abfälle wie organische Küchenabfälle und Speisereste, Obst- und Gemüseschalen, Kerngehäuse, Kaffee- und Teesatz, Eierschalen, Grünabfall (Gartenabfall). Zur Feuchtigkeitsregulierung kann saugfähiges Papier wie Filtertüten, Papiertüten und Zeitungspapier verwendet werden.

 

Für eine optimale energetische und stoffliche Verwertung des Bioabfalls ist die richtige Trennung wichtig – es dürfen keine Störstoffe in der Biotonne landen. Nachfolgend erfahren Sie, was in die Biotonne gegeben werden darf – und was nicht.

 

In die Biotonne gehören:

  • Küchenabfall
    • Eierschalen
    • feste Speisereste (roh, gekocht, verdorben), auch Wurst, Fleisch, Fisch
    • Knochen
    • Gemüse- und Obstabfälle, auch Südfrüchte
    • Lebensmittelreste
    • Brot- und Backwaren
    • Speisefette in fester Form
    • Kaffeefilter und Teebeutel
  • Pflanzenabfall
    • Laub, Rasenschnitt
    • Stroh und Heu
    • Topf- und Balkonpflanzen
    • Unkräuter/Wildkräuter
    • Verwelkte Blumen

In die Biotonne gehören NICHT:

  • Restmüll aller Art, z. B.:
    • Kunststoffprodukte
    • verpackte Lebensmittel
    • Flüssigkeiten, beispielsweise flüssige Speisereste, Getränke
    • Glas
    • Kehricht, Staubsaugerbeutel
    • Hydrokultur-Substrat
    • Kleintierstreu
    • Kohle- und Holzasche sowie Ölruß
    • Leder- und Kleiderreste
    • Staubsaugerbeutel
    • Tapetenreste
    • Windeln
    • gebrauchte Hygieneartikel
    • Zigarettenkippen und -asche
  • Verpackungen
 

 Tipps zur Hygiene

Bitte stellen Sie die Biotonne an einen schattigen Standort ohne direkte Sonneneinstrahlung, halten Sie den Deckel geschlossen, wickeln Sie die Bioabfälle in saugfähiges Zeitungspapier ein und befüllen Sie die Tonne locker. Im Sommer empfiehlt es sich, die Tonne regelmäßig mit Wasser (z.B. Gartenschlauch) auszuspülen.

 

 Kompostierbare Bioabfallbeutel

Verboten sind die im Handel erhältlichen kompostierbaren Bioabfallbeutel nicht. Allerdings besteht das Problem, dass sie in der Bioabfall-Vergärungsanlage bei der Störstoffentfernung nicht von normalem Plastik unterschieden werden können. Zudem sind diese Bioabfallbeutel zwar kompostierbar, aber benötigen eine erheblich längere Zeit wie der tatsächliche Inhalt. Das alles führt zu Problemen.

Daher empfehlen wir die Verwendung von Papiertüten. Diese gibt es preisgünstig im Handel.

 

 

 Eigenkompostierung

Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne.

 

Aber:

Wer (bei der Bedarfsanfrage) eine Erklärung unterschreibt, dass er in der Lage ist, das anfallende Kompostmaterial auf dem eigenen Grundstück zu verwerten, kann sich von dieser Pflicht befreien lassen.

 

 Zusatzleistungen für die Restmüll- und die Biotonne

Gegen eine Zusatzgebühr können ab 2023 Zusatzleistungen für die Restmülltonne sowie für die Biotonne telefonisch oder auf der Webseite bestellt werden.

 

Behälterschloss

Gegen eine jährliche Zusatzgebühr 3,60 € kann die Tonne mit einem Schwerkraftschloss ausgestattet werden.

 

Biofilterdeckel

Für 28,35 € ist ein Filterdeckel für die Biotonne erhältlich. Der Biofilterdeckel schließt den Deckel durch eine Gummidichtung sehr dicht ab. Mikroorganismen im Filterdeckel bauen Geruchsstoffe ab und reduzieren somit die Geruchsbildung. 

Der Filtereinsatz sollte ca. alle zwei bis drei Jahre gewechselt werden. Ob der Filter getauscht werden muss, kann durch einen Geruchstest geprüft werden. Nur wenn – vor allem im Sommer – die Biotonne trotz Filter bei geschlossenem Deckel sehr stark riecht, sollte der Filter erneuert werden. Filtermaterial ist über den Handel oder Onlinehandel erhältlich. Bei einer Rückgabe des Abfallbehälters kann der Biofilterdeckel abmontiert und behalten werden.

 

Wichtig: Der Filterdeckel lässt Gase durch und ist daher nicht hundertprozentig dicht. Das heißt, die Tonne sollte im Trockenen stehen und vor Regen geschützt sein Sonst dringt Wasser über den Filterdeckel  ein und weicht den Inhalt auf im Zweifel sollte daher besser auf den Filterdeckel verzichtet werden. 

 

Vollservice

Im Rahmen des Vollservice werden Restmüll- und Biotonnen (40 – 240 l) gegen eine jährliche Gebühr von 22,44 € im Vollservice entleert. Sie werden von einem festgelegten Ort auf dem Grundstück abgeholt und nach der Leerung wieder dorthin zurückgebracht. Bei 1.100 l-Behältern (nur Restmüll) ist der Vollservice inklusive, muss allerdings bei uns beantragt werden, da wir hier genauere Informationen benötigen. Beim Vollservice ist kein variables Bereitstellen mehr möglich, der Behälter wird auf jeden Fall 26mal pro Jahr geleert (bei wöchentlicher Leerung der 1.100 l-Restmüllbehälter 52 mal) und diese Anzahl abgerechnet.

 

Häufig gestellte Fragen

Zusammenstellung von Informationen und Antworten zu besonders häufig gestellten Fragen.

Gebühren

Übersicht der Kostenstruktur für die Abfallentsorgung im Alb-Donau-Kreis.
Zurück