Ab 2023 werden in allen Städten und Gemeinden des Alb-Donau-Kreises Bioabfälle getrennt gesammelt. Grundlage ist das von der Bundesregierung beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz, das eine verpflichtende Getrenntsammlung von Bioabfällen vorsieht. Der Alb-Donau-Kreis setzt diese Vorschrift ab dem 1. Januar 2023 um.
In einem Haushalt fällt in der Regel auch ein großer Anteil an Biogut an. Diesen Wertstoff will der Alb-Donau-Kreis ab 2023 für die Strom- und Wärmegewinnung nutzen. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis rechnet mit rund 6.000 t Biogut, das über die Biotonnen eingesammelt wird. In einer modernen Biogasanlage wird neben Strom und Wärme auch Dünger für die Landwirtschaft erzeugt.